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Musikinstrumentenmacher. Etwas früher, am 27. März 1870, hatte der Fachverein
der Metall- und Zinngießer seine Tätigkeit begonnen. Auch in der
Provinz machte die Gewerkschaftsbewegung erhebliche Fortschritte, zu Vereinsgründungen
kam es indes in der Regel erst etwas später als in Wien.
2. Der Hochverratsprozeft und seine Folgen.
Am 4. Juli 1870 begann vor dem Wiener Landesgericht der Hochverratsprozeß
gegen die Mitglieder der Deputation von: 13. Dezember 1869 und
gegen einige Parteiführer der Arbeiter. Schaffner, Eichinger, Gehrke, Dorsch,
Hecker, Schönfclder, Baudisch, Berka und Pfeiffer waren je 2 7 Wochen,
Oberwinder, Scheu, Pabst, Most und Perrin je 17 Wochen in Untersuchungshaft
gewesen. Da man Demonstrationen der Arbeiter befürchtete,
waren umfassende militärische Vorkehrungen getroffen worden.
Der Prozeß dauerte zehn Tage. Die Staatsanwaltschaft bemühte sich,
die aus einen „gewaltsamen Umsturz des Bestehenden" hinzielenden Bestrebungen
der Sozialdemokratie ans Tageslicht zu bringen. Die Demonstration vom
13. Dezember wurde von ihr als eine Art Generalprobe für den Tag der
großen Revolution hingestellt. Die früher bestandene Gewerkschaftssektion des
Arbeiter-Bildungsvereines wurde als der Mittelpunkt der Agitation betrachtet.
„Durch die Gewerkschaftssektion und durch die Gründung zahlreicher Fachvereine,"
sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, 1 „welche wieder ebenso
viele Filialen des Arbeiter-Bildungsvereines sind, weil die Gewerkschaftssektion
des Arbeiter-Bildungsvereines aus Delegierten dieser Fachvereine gebildet
ist, wurde eine Einheit in die Leitung der Bewegung gebracht, deren Fäden
in dem Arbeiter-Bildungsverein, in der Gewerkschaftssektion und in den Händen
der dort maßgebenden Agitatoren zusammenliefen."
Natürlich konnte in dem Prozeß nichts anderes bewiesen werden, als
daß die Angeklagten sich zur Sozialdemokratie bekannten, daß sie Reden hielten,
sozialistische Zeitungen lasen, mit auswärtigen Genossen korrespondierten rc.
Der Staatsanwalt sagte aber:^ „Ich habe bereits dargetan, daß die in Eisenach
gebildete sozialdemokratische Arbeiterpartei auf Grundlage ihres Programms
eine Vereimgung ist, deren Realisierung, ja die bloße Agitation für
deren Realisierung und Verbreitung in Oe st er reich geradezu
das Verbrechen des Hochverrates begründet."
Das Urteil in dem Prozeß war: Oberwinder erhielt 6 Jahre,
M o st, Andreas Scheu und P a b st je 6 Jahre s ch w e r e n Kerke r
(das Obergericht setzte diese Strafe auf je 3 Jahre herab); die Mitglieder der
Deputation wurden wegen des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit
zu Kerkerstrafen von 2 bis lOMonaten verurteilt. Sämtlichen Verurteilten
wurde die Haft durch monatliche Fa st tage verschärft.
Diese schweren Verurteilungen erregten die größte Sensation. Die Aufregung
steigerte sich aber noch, als infolge dieses Prozesses am 30. Juli 1870
sämtliche Wiener Fachvereine, mit Ausnahme des Vereines der Buchdrucker,
und der Wiener Arbeiter-Bildungsverein behördlich aufgelöst wurden. Das
betreffende Dekret lautete lakonisch:
„Die hohe k. k. niederösterreichische Statthalterei hat mit Erlaß vom 27. d. M.,
Z. 3233 xr., im Grunde der 88 24 und 25 des Gesetzes vom 15. November 1867 über
das Vereinsrecht die sofortige Auflösung des in Wien und die sogleiche
Einstellung der Tätigkeit dieses Vereines ausgesprochen.
* Der H o ch v e rr atsp r o z e s; gegen Oberwinder, Andreas Scheu, Most, Pabst, Hecker, Perrin,
Lchönfelder, Berka, Schäftner, Pfeiffer, Dorsch, Eichinger, Gehrke und Baudisch. Herausgegeben von Heinrich
Scheu. Wien 1870. Seite 303.
A. a. O. Seite 334.