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g House, als Schuldner sämtlicher Passiv- und als
sämtlicher Aktivsaldi gedacht wird. Die Summen
und Kreditseite müssen selbstverständlich im Bilanz-;hes
für das Clearing House aufgestellt wird, mitbereinstimmen.
Die Summen, welche die Banken
resp. zu empfangen haben, werden entweder dem
Düse übermittelt, bezw. von diesem an die aktiv
den Banken abgeführt, oder auf das Girokonto einer
■ Abrechnung beteiligten Banken, bei welcher alle
iken ein Konto haben, übernommen 1 ). Während
korrent der Saldo festgestellt wird, wird hier ge-;
i der Saldo der Saldi, oder „Generalsaldo“ er-:
serer bisherigen Betrachtung lässt sich ersehen,
t geführten Formen der laufenden Rechnung, welche
rsverkehre bezw. der Zahlungsvermittlung dienen,
" i Bewährung des Kunden an die Bank zur Folge
also in all diesen Fällen ein Passivgeschäft der
iegt. Wir können hier getrost von der laufenden
irechen insoferne, als die Voraussetzungen einer
ben sind; nicht jedesmal, bei Einzahlungen, bezw.
wird zwischen der Bank und ihrem Korrespon-:
eehnet; dies würde viel zu umständlich sein; vielach
Ablauf eines gewissen Zeitraums wird erjross
des Kunden Guthaben ist.
ende Abschnitt soll uns die übrigen Formen der
sbnung, welche vornehmlieh den Zwecken des
s dienen, vor Augen führen.
berg, Artikel „Clearing House“ im Handw. der Staatsw.
r-$. 54 ff.
an der Abrechnung mehr als zwei Personen beteiligt
reber (a. a. 0. S. 2. 8) von einem Kollektivkontokorrentzu
können. Dies ist jedoch nach obigen Ausführungen
'.okorrentgesckäft im deutschen Bankgewerbe