Full text : Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe

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Filialen  in  London  errichteten,  tritt  diese  Art  der  Kreditgewährung, ­
  die  früher  die  Grundlage  des  wirtschaftlichen  Aufschwungs ­
  bildete,  in  den  Hintergrund.  Diese  Banken  gewähren
infolge  der  engeren  Verbindung  mit  dem  Londoner  Geldmarkt
solche  Kredite  heute  nur  noch  ungern  und  unter  erschwerenden ­
  Bedingungen  J ).
Neben  den  gedeckten  Krediten  spielen  im  Kontokorrentverkehr ­
  auch  die  ungedeckten  oder  Blankokredite  eine  sehr
grosse  Rolle.  Die  Berechtigung  solcher  Kredite  ist  schon  vielfach ­
  angezweifelt  worden.  So  ist  es  besonders  Hübner s ),  der
sagt,  der  Blankokredit  sei  für  den  Geschäftsmann  von  sehr
zweifelhaftem  Nutzen;  er  sei  von  ihm  selten  anders  begehrt,
als  wenn  er  über  seine  Kräfte  Geschäfte  gemacht  habe  oder
über  seine  Kräfte  Geschäfte  machen  wolle.  Im  ersteren
Falle  veranlasse  ihn  der  Blankokredit  in  einem  gefährlichen
Fehler  zu  beharren,  im  anderen  einen  solchen  zu  begehen.
Dies  ist  zum  Teil  allerdings  richtig;  doch  darf  man  dabei  das
Kind  nicht  mit  dem  Bade  ausschütten.  So  kommt  es  besonders
in  England  vor,  dass  der  Kunde,  der  die  Bank  als  seinen
„Generalzahlmeister“  betrachtet,  sein  Guthaben  plötzlich  überzieht,
  jedoch  auf  sehr  kurze  Zeit,  manches  Mal  nur  auf  Stunden;
in  solchen  Fällen  wäre  es  ausserordentlich  hemmend,  jedesmal
eine  besondere  Sicherheit  bestellen  zu  müssen.  Oder  es  stehen
zwei  Firmen  von  annähernd  gleichem  Rufe  miteinander  in
Verbindung,  z.  B.  zwei  Bankiers.  Würde  einer  von  den  beiden
eine  besondere  Sicherheit  verlangen,  so  würde  dies  vom  anderen
unter  Umständen  als  Beleidigung  angesehen  werden.  Wir  sehen
überhaupt  in  Fällen  der  gegenseitigen  Auftragserteilung  von
Geschäften  sehr  häufig  die  Anwendung  des  Blankokredits.  Eine
r )  Vgl.  Dr.  E.  Jaffe,  Die  Arbeitsteilung  im  engl.  Bankwesen.
Heidelberg  1902.  S.  75.  Ingl.  Palgrave  führt  in  seinem  Dict.  of
pol.  ec.,  London  1894,  Yol.  I,  p.  821  darüber  im  Art.  cash  credit  folgendes
aus:  „In  earlier  years  this  method  of  advancing  served  largely  to  develop
commercial  enterprise  in  Scotland,  but  during  reeent  years  the  country
bas  become  richer  and  the  Scotch  banks  have,  since  they  set  up  branch
Offices  in  London,  applied  themselves  to  negotiating  bills  at.  current
market  rates  rather  than  to  employing  money  in  cash  credit.“  Aehnlich
Macleod,  Dict.  of  pol.  ec.  a.  a.  0.  p.  395.
2 )  Die  Banken.  Leipzig  1854.  S.  92  und  93.
            
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