Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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keit  der  Verpflichtungen  der  Bauern,  die  im  alten  Vertrage  nur  zu  Gunsten
des  Gutsherrn  bestehen,  befreit.

Die  Anwendung  des  Geldlohnes  bringt  im  Arbeitsvertrag  eine
grössere  Mannigfaltigkeit  der  Arbeitsleistungen  und  Arbeitslöhne  und  eine
grössere  Differenzierung  der  Arbeiter  mit  sich.  Vor  allem  weicht  der
Akkordlohn  dem  Tagelohn.
Gegenwärtig  bestehen  in  den  neurussischen  Gouvernements  folgende
Arten  des  Geldlohnes:

1.  der  Taglohn,
2.  der  Akkordlohn,
3.  der  Fristlohn,
4.  der  Monatslohn,
5.  der  Jahreslohn.

Die  ersten  beiden  Arten  zerfallen  in  zwei  Unterarten:  1.  mit  Verköstigung ­
  und  2.  ohne  Verköstigung.
Für  die  Frist-,  Monats-  und  Jahreslöhne  verdingen  sich  Arbeiter
gewöhnlich  nur  mit  Verköstigung.  Der  Tagelohn  bildet  die  vorherrschende
Form  des  Arbeitslohnes.  Er  ist  die  unter  den  kapitalistischen  Verhältnissen
typische  Form  des  Arbeitslohnes.  Als  Taglöhner  tritt  der  Bauer  dem
Gutsherrn  nur  als  ein  freier  Verkäufer  seiner  Arbeit  gegenüber  und
gewöhnlich  ist  er  kein  Angehöriger  der  Hauswirtschaft  des  Gutsherrn.
Als  Taglöhner  verdingen  sich  entweder  Wanderarbeiter,  oder  von  den
einheimischen  Lohnarbeitern  am  meisten  die  besitzlosen,  die  «Zehenter»
und  «Schenkungsbauern».  Auch  die  grundbesitzenden  Bauern  verdingen
sich  unter  Umständen  als  Taglöhner  da,  wo  ihre  Wirtschaft  ihnen  freie
Zeit  lässt.  Die  Gutsherren  ziehen  die  Taglöhner  vor,  mit  denen  sie  nicht
so  eng  verbunden  sind,  wie  mit  den  Lohnarbeitern,  die  auf  einen  Monat,
besonders  für  eine  bestimmte  Frist  verdungen  werden.  —  Unter  den
Taglöhnern  werden  die  Wanderarbeiter  vorgezogen.
Diese  Bevorzugung  der  Taglöhner  vor  allen  anderen  Lohnarbeitern
lässt  sich  aus  den  Ernteschwankungen  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  erklären.  Bei  der  vollständigen  Abhängigkeit  der  neurussischen
Landwirtschaft  von  der  Witterung  ist  der  Gutsherr  gar  nicht  im  Stande,
Eintritt  und  Ausfall  der  Ernte  und  die  Grösse  des  Bedarfes  an  Arbeitskräften ­
  vorauszubestimmen.  Es  kommt  sehr  oft  vor,  dass  Regen  oder
andere  Witterungserscheinungen  die  voraus  gemachten  Berechnungen
als  falsch  erweisen  und  somit  eine  bedeutende  Zahl  der  Arbeiter  überflüssig ­
  oder  auch  dringend  gebraucht  wird.
            
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