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[Tabelle LXXV)
Die Fristlohnsätze für das Jahr 1903 für den Zeitraum bis zum
1. Oktober
a) für den Vollarbeiter
vom
März
April
Mai
Juni
Alexandria
54
50
60
50
Elisabethgrad
—
55
55
52
Ananjew
60
80
40
—
Tiraspol
—
63
55
63
Odessa
73
—-
80
65
Cherson
60
—
50
58
b) für den Halbarbeiter (oder Frau)
vom
März
April
Mai
Juni
Alexandria
37
34
38
35
Elisabethgrad
—
36
36
37
Ananjew
40
45
25
—
Tiraspol
—
42
40
45
Odessa
48
—
50
37
Cherson
30
c) für den
Burschen
40
38
vom
März
April
Mai
Juni
Alexandria
26
23
26
30
Elisabethgrad
—■
24
24
26
Ananjew
30
25
15
—
Tiraspol
—
27
30
41
Odessa
35
—
35
23
Cherson
20
—
25
26
Es ist also offenkundig, dass der Arbeiter, der sich später verdingt,
der aber zur Zeit der dringenden Arbeit kommt, wenn die Arbeitskräfte
am gesuchtesten sind, einen höheren Lohn erhält, als derjenige, der zur
Zeit der weniger pressanten Arbeit kommt.
Was die Schwankungen der Lohnsätze für die Fristarbeiter in den
verschiedenen Jahrgängen anbetrifft, so sind sie ziemlich gross und für
die Arbeiter, die sich vom 1. März resp. 1. April verdingen, erreichen sie
eine beträchtlichere Höhe als für diejenigen Arbeiter, die vom 1. Mai
resp. 1. Juni gedungen werden.
5. Monats- und Jahreslöhne.
Die Fristlöhne werden für die Feldarbeiten bezahlt, die Jahreslöhne
dagegen vorwiegend für die Arbeiten am Hofe des Gutsherrn, d. h. an