Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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[Tabelle LXXV) 
Die Fristlohnsätze für das Jahr 1903 für den Zeitraum bis zum 
1. Oktober 
a) für den Vollarbeiter 
vom 
März 
April 
Mai 
Juni 
Alexandria 
54 
50 
60 
50 
Elisabethgrad 
— 
55 
55 
52 
Ananjew 
60 
80 
40 
— 
Tiraspol 
— 
63 
55 
63 
Odessa 
73 
—- 
80 
65 
Cherson 
60 
— 
50 
58 
b) für den Halbarbeiter (oder Frau) 
vom 
März 
April 
Mai 
Juni 
Alexandria 
37 
34 
38 
35 
Elisabethgrad 
— 
36 
36 
37 
Ananjew 
40 
45 
25 
— 
Tiraspol 
— 
42 
40 
45 
Odessa 
48 
— 
50 
37 
Cherson 
30 
c) für den 
Burschen 
40 
38 
vom 
März 
April 
Mai 
Juni 
Alexandria 
26 
23 
26 
30 
Elisabethgrad 
—■ 
24 
24 
26 
Ananjew 
30 
25 
15 
— 
Tiraspol 
— 
27 
30 
41 
Odessa 
35 
— 
35 
23 
Cherson 
20 
— 
25 
26 
Es ist also offenkundig, dass der Arbeiter, der sich später verdingt, 
der aber zur Zeit der dringenden Arbeit kommt, wenn die Arbeitskräfte 
am gesuchtesten sind, einen höheren Lohn erhält, als derjenige, der zur 
Zeit der weniger pressanten Arbeit kommt. 
Was die Schwankungen der Lohnsätze für die Fristarbeiter in den 
verschiedenen Jahrgängen anbetrifft, so sind sie ziemlich gross und für 
die Arbeiter, die sich vom 1. März resp. 1. April verdingen, erreichen sie 
eine beträchtlichere Höhe als für diejenigen Arbeiter, die vom 1. Mai 
resp. 1. Juni gedungen werden. 
5. Monats- und Jahreslöhne. 
Die Fristlöhne werden für die Feldarbeiten bezahlt, die Jahreslöhne 
dagegen vorwiegend für die Arbeiten am Hofe des Gutsherrn, d. h. an
	        
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