Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

134

[Tabelle  LXXV)

Die  Fristlohnsätze  für  das  Jahr  1903  für  den  Zeitraum  bis  zum
1.  Oktober

a)  für  den  Vollarbeiter

vom

März

April

Mai

Juni

Alexandria

54

50

60

50

Elisabethgrad

—

55

55

52

Ananjew

60

80

40

—

Tiraspol

—

63

55

63

Odessa

73

—-80



65

Cherson

60

—

50

58

b)  für  den  Halbarbeiter  (oder  Frau)

vom

März

April

Mai

Juni

Alexandria

37

34

38

35

Elisabethgrad

—

36

36

37

Ananjew

40

45

25

—

Tiraspol

—

42

40

45

Odessa

48

—

50

37

Cherson

30
c)  für  den

Burschen

40

38

vom

März

April

Mai

Juni

Alexandria

26

23

26

30

Elisabethgrad

—■

24

24

26

Ananjew

30

25

15

—

Tiraspol

—

27

30

41

Odessa

35

—

35

23

Cherson

20

—

25

26

Es  ist  also  offenkundig,  dass  der  Arbeiter,  der  sich  später  verdingt,
der  aber  zur  Zeit  der  dringenden  Arbeit  kommt,  wenn  die  Arbeitskräfte
am  gesuchtesten  sind,  einen  höheren  Lohn  erhält,  als  derjenige,  der  zur
Zeit  der  weniger  pressanten  Arbeit  kommt.
Was  die  Schwankungen  der  Lohnsätze  für  die  Fristarbeiter  in  den
verschiedenen  Jahrgängen  anbetrifft,  so  sind  sie  ziemlich  gross  und  für
die  Arbeiter,  die  sich  vom  1.  März  resp.  1.  April  verdingen,  erreichen  sie
eine  beträchtlichere  Höhe  als  für  diejenigen  Arbeiter,  die  vom  1.  Mai
resp.  1.  Juni  gedungen  werden.

5.  Monats-  und  Jahreslöhne.
Die  Fristlöhne  werden  für  die  Feldarbeiten  bezahlt,  die  Jahreslöhne
dagegen  vorwiegend  für  die  Arbeiten  am  Hofe  des  Gutsherrn,  d.  h.  an
            
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