Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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der rotierenden Dreschtrommel losgeschlagenen Qetreidekörner fallen in die 
Augen des Einlegers und des Zureichers. Der Staub ist so heftig und 
dicht, dass er die Leute, ihre Kleider, das Gesicht wie mit einem weissen 
Schleier zudeckt. Besonders leiden die Augen darunter. Tragen die Ar 
beiter grosse Netzbrillen, so sehen sie schlecht und riskieren durch Un 
vorsichtigkeit von einem Unfälle betroffen zu werden, besonders mit den 
Gliedmassen in die Trommel zu geraten. Wie verbreitet diese Augen 
krankheit — Conjunctivitis — ist, zeigen folgende Zahlen. Es wurden im 
Jahre 1895 im Kreise Cherson von der Gesamtzahl der Kranken 15,08% 
an der Conjunctivitis Leidende behandelt. Im Jahre 1900 hatte der Arzt 
auf der Naturalverpflegungsstation in Golta 138 Fälle von Conjunctivitis zu 
behandeln, was der Gesamtzahl der Kranken nach 18 °/o ausmachte. 
Nicht selten sind die Unfälle bei den Mähern, die nicht mit Mäh 
maschinen, sondern mit Sensen arbeiten. Es ist fast Regel bei den 
Mähern, dass der beste Mäher — bei den Bauern und deutschen 
Kolonisten aber der Arbeitgeber selbst — als erster geht, ihm nach gehen 
einer hinter dem anderen die übrigen Mäher, die nach seinem Mähtempo 
arbeiten. Die Mäher halten eine solche Ordnung als eine für sie viel 
leichtere und für den Arbeitgeber viel vorteilhaftere. Der «Leader» 
(Vorhäuer) führt alle anderen Arbeiter und nötigt sie, sein Tempo 
einzuhalten. Mehrere Arbeitgeber stellen aber den besten Mäher nicht 
vor sondern nach allen anderen Arbeitern, damit er mit seinen Sensen 
schwingungen alle übrigen Mäher zur schnelleren Arbeit antreibe. Da 
aber vor ihm die Arbeiter von minderer Körperkraft gehen, so kommt 
es oft vor, dass bei den starken Sensenhieben des letzten, besseren 
Mähers der vor ihm gehende Arbeiter tiefe Stiche in die Fiisse bekommt. 
Der Artikel 46 des Gesetzes vom 12. Juni 1886 legt dem Arbeitgeber 
die Pflicht auf, den Arbeiter, der des Arbeitgebers wegen seine Gesund 
heit geschädigt hat, zu entschädigen. Aber der Arbeiter hat kein Recht 
auf Entschädigung, wenn der Unfall «als Folge seiner Nachlässigkeit, 
Sorglosigkeit oder als Zufall» überhaupt geschehen ist. Wie leicht ist 
es aber, die von uns oben geschilderten Unfälle der Mäher oder der 
Kinder dem Zufall zuzuschreiben! So sind keine Bestimmungen für 
Kinder- und Frauenarbeit, über den Arbeitstag und über Maschinen 
arbeit vorhanden. Der Arbeitgeber wird der Gesetzgeber, und da die 
Landarbeiterin Russland zu den unwissenden und vollständig unorganisierten, 
unterdrückten Arbeiterschichten gehören, so haben sie bis zu den letzten 
4—5 Jahren dem Arbeitgeber unbedingt Folge geleistet.
	        
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