Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

11

163  —
der  rotierenden  Dreschtrommel  losgeschlagenen  Qetreidekörner  fallen  in  die
Augen  des  Einlegers  und  des  Zureichers.  Der  Staub  ist  so  heftig  und
dicht,  dass  er  die  Leute,  ihre  Kleider,  das  Gesicht  wie  mit  einem  weissen
Schleier  zudeckt.  Besonders  leiden  die  Augen  darunter.  Tragen  die  Arbeiter ­
  grosse  Netzbrillen,  so  sehen  sie  schlecht  und  riskieren  durch  Unvorsichtigkeit ­
  von  einem  Unfälle  betroffen  zu  werden,  besonders  mit  den
Gliedmassen  in  die  Trommel  zu  geraten.  Wie  verbreitet  diese  Augenkrankheit ­
  —  Conjunctivitis  —  ist,  zeigen  folgende  Zahlen.  Es  wurden  im
Jahre  1895  im  Kreise  Cherson  von  der  Gesamtzahl  der  Kranken  15,08%
an  der  Conjunctivitis  Leidende  behandelt.  Im  Jahre  1900  hatte  der  Arzt
auf  der  Naturalverpflegungsstation  in  Golta  138  Fälle  von  Conjunctivitis  zu
behandeln,  was  der  Gesamtzahl  der  Kranken  nach  18  °/o  ausmachte.
Nicht  selten  sind  die  Unfälle  bei  den  Mähern,  die  nicht  mit  Mähmaschinen, ­
  sondern  mit  Sensen  arbeiten.  Es  ist  fast  Regel  bei  den
Mähern,  dass  der  beste  Mäher  —  bei  den  Bauern  und  deutschen
Kolonisten  aber  der  Arbeitgeber  selbst  —  als  erster  geht,  ihm  nach  gehen
einer  hinter  dem  anderen  die  übrigen  Mäher,  die  nach  seinem  Mähtempo
arbeiten.  Die  Mäher  halten  eine  solche  Ordnung  als  eine  für  sie  viel
leichtere  und  für  den  Arbeitgeber  viel  vorteilhaftere.  Der  «Leader»
(Vorhäuer)  führt  alle  anderen  Arbeiter  und  nötigt  sie,  sein  Tempo
einzuhalten.  Mehrere  Arbeitgeber  stellen  aber  den  besten  Mäher  nicht
vor  sondern  nach  allen  anderen  Arbeitern,  damit  er  mit  seinen  Sensenschwingungen ­
  alle  übrigen  Mäher  zur  schnelleren  Arbeit  antreibe.  Da
aber  vor  ihm  die  Arbeiter  von  minderer  Körperkraft  gehen,  so  kommt
es  oft  vor,  dass  bei  den  starken  Sensenhieben  des  letzten,  besseren
Mähers  der  vor  ihm  gehende  Arbeiter  tiefe  Stiche  in  die  Fiisse  bekommt.
Der  Artikel  46  des  Gesetzes  vom  12.  Juni  1886  legt  dem  Arbeitgeber
die  Pflicht  auf,  den  Arbeiter,  der  des  Arbeitgebers  wegen  seine  Gesundheit ­
  geschädigt  hat,  zu  entschädigen.  Aber  der  Arbeiter  hat  kein  Recht
auf  Entschädigung,  wenn  der  Unfall  «als  Folge  seiner  Nachlässigkeit,
Sorglosigkeit  oder  als  Zufall»  überhaupt  geschehen  ist.  Wie  leicht  ist
es  aber,  die  von  uns  oben  geschilderten  Unfälle  der  Mäher  oder  der
Kinder  dem  Zufall  zuzuschreiben!  So  sind  keine  Bestimmungen  für
Kinder-  und  Frauenarbeit,  über  den  Arbeitstag  und  über  Maschinenarbeit ­
  vorhanden.  Der  Arbeitgeber  wird  der  Gesetzgeber,  und  da  die
Landarbeiterin  Russland  zu  den  unwissenden  und  vollständig  unorganisierten,
unterdrückten  Arbeiterschichten  gehören,  so  haben  sie  bis  zu  den  letzten
4—5  Jahren  dem  Arbeitgeber  unbedingt  Folge  geleistet.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.