Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Kapitel  II.
Die  heutigen  Besitz-  und  Betriebsverhältnisse ­
  des  Privatgrundbesitzes.^

Durch  die  historischen,  sowie  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  wurde  die  Entwicklung  des  Privatgrundbesitzes  in  den  neurussischen
Gouvernements  sehr  begünstigt.  Da  in  diesem  erst  im  XVIII.  Jahrhundert
von  Russland  annektierten  Gebiete  die  Leibeigenschaft  eine  verhältnismässig ­
  sehr  kurze  Geschichte  hinter  sich  hatte,  so  konnten  dieselben
festen  Hörigkeitsverhältnisse  zwischen  den  Grundherren  und  den  Bauern,
wie  es  z.  B.  in  Nord-  oder  Zentralrussland  der  Fall  gewesen  ist,  keinen
festen  Fuss  fassen.  Die  Einwohnerschaft  Neurusslands  bestand  anfangs
aus  Ausländern.  Zu  den  Ansiedelungszwecken  und  auch  aus  kriegspolitischen ­
  Gründen  unternahm  die  Regierung  eine  grosse  Kolonisierung
des  Gebietes.  Einerseits  gab  sie  das  Land  den  Adeligen  in  den  Lehnbesitz, ­
  anderseits  ermöglichte  sie  es  ihnen,  unter  höchst  günstigen  Bedingungen ­
  das  Land  als  Allodialbesitz  zu  erwerben  und  ergriff  zugleich
verschiedene  Massnahmen,  um  die  ausländischen  Kolonisten,  am  meisten
Deutsche,  und  russische  Kaufleute  heranzulocken.  Da  grosse  Flächen
■)  Unter  dem  Ausdrucke  «Privatgrundbesitz»  wird  sowohl  in  der  russischen  ökonomischen ­
  Literatur  wie  auch  in  den  Regierungsschriiten  ein  Grundbesitz  dem  bäuerlichen
Gemeindebesitze  einerseits  und  dem  bäuerlichen  Grundbesitze  im  allgemeinen  anderseits
entgegengestellt.  In  diesem  letzten  Falle  —  und  das  ist  die  Regel  —  ist  unter  dem
Ausdruck  «Privatgrundbesitz»  nur  der  gutsherrliche  Besitz  gemeint.  Das  ist  ein  veralteter, ­
  durch  die  historische  Tradition  überbrachter  Ausdruck,  der  aus  der  Zeit  der
Bauernleibeigenschaft,  wo  der  «Privatgrundbesitz»  nur  gutsherrlicher  Besitz,  der  bäuerliche
Grundbesitz  nur  Gemeindebesitz  sein  konnte,  übergegangen  ist.  Umwandlungen  im  Wirtschaftsleben ­
  in  Russland,  insbesondere  in  den  südrussischen  Gouvernements,  haben  zu
den  Gutsherren  als  Grundbesitzer  auch  die  Vertreter  aller  anderen  Stände,  speziell  die
der  Bauernschaft  hinzugefügt.  Darum  werden  wir  unter  «Privatgrundbesitz»  in  dieser
Arbeit  sowohl  den  gutsherrlichen,  als  auch  den  bäuerlichen  Privatgrundbesitz  verstehen.
            
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