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Die liberale Schule
(1855—1856) lautes Chevaliers Urteil bereits wesentlich günstiger
für die Privatinitiative und die absolute, von jeder staatlichen
Einmischung verschonte Freiheit des Wirtschaftslebens.
Jedoch hat er niemals den doktrinären Standpunkt der klassischen
Schule in dessen schroffer Reinheit sich zu eigen gemacht.
Die von ihm stets festgehaltene Forderung, daß der Staat sich
an dem Ausbau der Verkehrswege, insbesondere der Eisenbahnen
beteiligen sollte, wird ihm von seinem orthodoxen Biographen
Reybaud verübelt x ). Desgleichen rügt Reybaud
Chevaliers „Neigung, die Befugnisse des Staates zu mehren“,
bezüglich seiner Lieblingsthese, die Armee solle im Interesse
größtmöglicher Produktion zu öffentlichen Arbeiten verwendet
werden 2 ).
Chevaliers glänzendste Leistung ist der französischenglische
Handelsvertrag von 1860, welcher eine Periode des
Freihandels für Frankreich und den europäischen Kontinent
überhaupt eröffnete. Sein erster Versuch, die französische Zollgesetzgebung
in freiheitlichem Sinne zu reformieren, war, wie
oben mitgeteilt, mißglückt. 1852 schnitt er die Frage wieder
an durch die Veröffentlichung einer den Schutzzoll bekämpfenden
Schrift : Examen da système commercial connu sous le nom de
système 'protecteur. Die Pariser Weltausstellung von 1855 bot
Chevalier den Anlaß, einen neuen Versuch zur Verwirklichung
des Freihandels auf dem Wege der Gesetzgebung zu machen.
Dieser scheiterte jedoch an dem Widerstand des Corps législatif.
Da beschloß er, die Bestimmung der Verfassung, welche
dem Kaiser die Befugnis der bindenden Vertragschließung mit
fremden Staaten einräumte, für seine Zwecke zu gebrauchen.
Napoleon selbst war, wie unter der Julimonarchie Guizot
und Mole, dem Freihandel günstig gestimmt. Er war 1846 in
England ein eifriger Hörer der von der „anticornlawleague“ verbahnen
wie die Verkehrsanstalten überhaupt. Bezüglich der dem Privatbetriebe
zu überlassenden Gewerbe schreibt er: „(Dieselben) sollen der Privatinitiative
überlassen bleiben, aber, soviel als möglich, unter der Ägide des Sinnes zur
Assoziation und immer unter der täglichen Aufsicht der staatlichen Autorität.“
{M. Chevalier, Cours d’économie politique, Brüsseler Ausgabe von 1845, Bd. II,
p. 343 ff.).
1 ) Reybaud, Economistes Modernes, Paris 1863, p. 217.
2 ) Reybaud, ibid. p. 218.