fullscreen : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die  liberale  Schule

(1855—1856)  lautes  Chevaliers  Urteil  bereits  wesentlich  günstiger ­
  für  die  Privatinitiative  und  die  absolute,  von  jeder  staatlichen ­
  Einmischung  verschonte  Freiheit  des  Wirtschaftslebens.
Jedoch  hat  er  niemals  den  doktrinären  Standpunkt  der  klassischen ­
  Schule  in  dessen  schroffer  Reinheit  sich  zu  eigen  gemacht.
Die  von  ihm  stets  festgehaltene  Forderung,  daß  der  Staat  sich
an  dem  Ausbau  der  Verkehrswege,  insbesondere  der  Eisenbahnen ­
  beteiligen  sollte,  wird  ihm  von  seinem  orthodoxen  Biographen ­
  Reybaud  verübelt x ).  Desgleichen  rügt  Reybaud
Chevaliers  „Neigung,  die  Befugnisse  des  Staates  zu  mehren“,
bezüglich  seiner  Lieblingsthese,  die  Armee  solle  im  Interesse
größtmöglicher  Produktion  zu  öffentlichen  Arbeiten  verwendet
werden  2 ).
Chevaliers  glänzendste  Leistung  ist  der  französischenglische ­
  Handelsvertrag  von  1860,  welcher  eine  Periode  des
Freihandels  für  Frankreich  und  den  europäischen  Kontinent
überhaupt  eröffnete.  Sein  erster  Versuch,  die  französische  Zollgesetzgebung ­
  in  freiheitlichem  Sinne  zu  reformieren,  war,  wie
oben  mitgeteilt,  mißglückt.  1852  schnitt  er  die  Frage  wieder
an  durch  die  Veröffentlichung  einer  den  Schutzzoll  bekämpfenden
Schrift  :  Examen  da  système  commercial  connu  sous  le  nom  de
système  'protecteur.  Die  Pariser  Weltausstellung  von  1855  bot
Chevalier  den  Anlaß,  einen  neuen  Versuch  zur  Verwirklichung
des  Freihandels  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  zu  machen.
Dieser  scheiterte  jedoch  an  dem  Widerstand  des  Corps  législatif. ­
  Da  beschloß  er,  die  Bestimmung  der  Verfassung,  welche
dem  Kaiser  die  Befugnis  der  bindenden  Vertragschließung  mit
fremden  Staaten  einräumte,  für  seine  Zwecke  zu  gebrauchen.
Napoleon  selbst  war,  wie  unter  der  Julimonarchie  Guizot
und  Mole,  dem  Freihandel  günstig  gestimmt.  Er  war  1846  in
England  ein  eifriger  Hörer  der  von  der  „anticornlawleague“  verbahnen ­
  wie  die  Verkehrsanstalten  überhaupt.  Bezüglich  der  dem  Privatbetriebe
zu  überlassenden  Gewerbe  schreibt  er:  „(Dieselben)  sollen  der  Privatinitiative
überlassen  bleiben,  aber,  soviel  als  möglich,  unter  der  Ägide  des  Sinnes  zur
Assoziation  und  immer  unter  der  täglichen  Aufsicht  der  staatlichen  Autorität.“
{M.  Chevalier,  Cours  d’économie  politique,  Brüsseler  Ausgabe  von  1845,  Bd.  II,
p.  343  ff.).
1 )  Reybaud,  Economistes  Modernes,  Paris  1863,  p.  217.
2 )  Reybaud,  ibid.  p.  218.
            
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