Object: Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Beispiele von hoheren Tilgungssatzen beifurSchulzwecke aufgenommenen 
Anleihen zu nennen: 
Friedrichsfelde 
Oberschoneweide 
Niederschonhausen 
Neukolln 
Lichtenberg 
Copenick 
Pankow 
Reinickendorf 
Hohenschonhausen 
Wittenau 
Heinersdorf 
Stralau 
353 618 M mit 2 1 /, pCt., 
38 600 M mit 4 pCt. 
838 000 M mit 3 pCt., 624 500 M mit 4 
143 000 M mit 3Vi pCt., 
pCt. 
3 PCt. 
2V- PCt., 
4-/2 PCt., 
45 000 M mit 2 PCt., 164 000 M mit 2 x / 2 PCt., 
742 500 M> mit 3 pCt. 
6 515 000 M mit 2 pCt., 2 605 000 M mit 
3 434 093 M mit 2 pCt., 155 000 J6 mit 
1838 421 M mit 3 pCt., 110 000 M mit 
100 000 M mit 5 pCr. 
412 684 M mit 2 pCt., 
348 000 M mit 4 pCt. 
399 500 M mit 2 pCt., 
663 872 M mit 3 pCt. 
367 000 M mit 2V 4 pCt., 
200 000 M mit 2 3 / 4 pCt. 
49 000 M mit 2 s / 8 pCt., 280 000 M> mit 3 pCt., 
34 000 M mit 4 pCt. 
111531 M mit 2V 4 PCt., 100 000 M mit 3 PCt., 
52 000 M mit 5V 4 PCt. 
20 042 M mit 2 3 / 8 pCt., 14 000 mit 3 pCt. 
50 000 J6 mit 3 pCt. 
156 000 M mit 3 pCt., 
180000 M mit 2V 2 PCt., 
571 000 M mit 2% pCt., 
Die autzerdem haufig vorkommenden Falle einer zwischen 1 und 
2 pCt. liegenden Tilgungsquote find in der vorstehenden Auffuhrung un- 
berucksichtigt geblieben. So ist denn die Vergleichsgrundlage in der Richtung 
verschoben, datz die vorortlichen Aufwendungen im allgemeinen verhaltnis- 
mahig zu hoch erscheinen, !vir glaubten aber diese Berschiebung von ubrigens 
nicht allzu erheblicher Tragweite eher zulassen zu sollen, als eine Verriicknng 
nach der entgegengesetzten, eine Verkleinerung der vorortlichen Last bedeutenden 
Richtung. 
Bei der fur Berlin erforderlich werdenden Ermittlung des Wertes 
der Schulgrundstucke wurde gleichfalls mit moglichster Vorsicht verfahren. 
Fiir den Wert der Flache wurde ein Einheitssatz von 100 M pro Quadratmeter, 
fur die Gebaude der Feuerkassenwert nach seiner neuesten Festsetzung in Rechnung 
gestellt. Die fur Berlin errechneten Satze stellen deshalb, wie ausdrucklich 
hervorgehoben werden fall, nur untere Grenzwerte dar, und das Gleiche 
durfte denn auch fur Charlottenburg und Weihensee zutreffen. 
Die fur die kommunalen Zuschusse sich ergebenden Betrage find in 
der Tabelle Anhang Us fiir 41 Gemeinden von Groh-Bcrlin und in der 
Glicderung nach den einzelnen Schularten mitgeteilt. Die Tabelle enthalt 
ferner die auf den Kopf der Bevolkerung durchfchnittlich fich ergebenden 
Zufchutzfatze, dann das der Gemeinde zugrunde liegende Einkommenstener- 
foll, endlich die in Hundertteilen desselben ausgedruckten Zuschusse fur die 
genaunten Schularten. 
Wie die Tabelle zeigt, schwankt die Kopfquote fur die Volks- 
s ch u l e n zwischen 7,si M in Friedenau, 8,2s in Lichterfelde, 8,37 in 
Berlin-Buchholz und 15,4? in Rosenthal, 16, 4 s in Oberschiineweide, 17,8? 
in Berlin. Unter den 41 in der Tabelle behandelten Ge 
meinden zeigt also Berlin den hiichsten Betrag dies er 
sur die Volksschullast an sich durchaus bezeichnenden 
Z i f f e r. Beachtenswert hoch steht sie unter den Borortgrohstadten auch in 
Charlottenburg mit 14,12. 
Bei den hoheren Schulen treten aber insbesondere die westlichen 
Vororte hervor: Grunewald mit der das 3,sfache der Volksschulquote erreichenden 
Ziffer von 40,15, Zehlendorf, Schmargendorf und Wilmersdorf mit der 
gleichsfalls uber die Volksschulquote hinansgehenden Ziffer von 14,?g bzw. 
13,25 und 11,29. Auherordentlich niedrig ist dagegen die 
Ziffer Neukollns mit 2,i? und Lichtenbergs mit 2,78. In 
Friedenau und Lichterfelde stimmen die Satze fur die beidcn Arten von 
Bildungsanstalten nahezu uberein. 
Bei den F a ch- und Fortbildungs schulen finden sich bei 
Berlin und Charlottenburg die verhaltnismahig hohen Kopsquoten von 1,92 
bzw. 1,94 M. 
Wenn, wie das hier geschehen, die Betrachtung der prozentualen Be- 
lastung der Einkommensteuer mit den Schullasten nicht auf die V 0 l k s schul- 
lasten beschrankt warden ist, so ergibt sich ein ganz anderes Bild, als es 
die Neukollner Statistik entworfen hat. Der Unterschied zwischen der Be- 
lastung in den „ostlicheu Vororten" und anderen Grohberliner Gemeinden, 
vornehmlich Berlins selbst, verringert sich betrachtlich. 
Noch ungunstiger wird das Bild fur die ostlichen Gemeinden Groh 
Berlins, wenn auch noch die A r m e n l a st e n in Frage gezogen werden. In 
der Tabelle Anhang II f find die Zuschusse zu den Kosten der Armen- und Waisen- 
pflege und der Gesamtzuschusz zu dem Schul- und Armenwesen verzeichnet. 
Erlauternd muss dazu bemerkt werden, datz es zur Aufstellung der Tabelle 
notwendig gewesen ist, von den fur die Zugehorigkeit zum Provinzial- und 
Kreisverbande zu machenden Aufwendungen den Teil zu ermitteln, der 
auf die Aufwendungen fur das Armenwesen entfallt. Man wird aber 
den in Rede stehenden Leistungen der Gemeinden mindeftens gerecht 
werden, wenn man den in der Provinzialabgabe steckenden Anteil auf die 
Halfte schatzt. Im Kreise Niederbarnim stellte sich 1913 die Kreisabgabe auf 
25 pCt., im Kreise Teltow auf 30,78 pCt. des prinzipalen Steuersolls, wovon
	        
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