Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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völkerung, die Verwendung ihrer Arbeitskräfte in der neurussischen Land 
wirtschaft finden muss, beträgt: 
in Tausenden: 
Bessarabien 
426,3 
Cherson 
694,4 
Taurien 
167,8 
Ekaterinoslaw 
535,8 
Dongebiet 
839,5 
Haben wir bisher den Umfang des Angebotes von Arbeitskräften 
zu umgrenzen gesucht, so wenden wir uns nun der Erörterung der 
Nachfrage nach Arbeitskräften zu. Um die Frage zu beantworten, ob 
die neurussischen Gouvernements an einem Mangel oder Ueberschuss 
an Arbeitskräften für die Landwirtschaft leiden, müssen wir die Grösse 
des Bedarfes an Arbeitskräften in der neurussischen Landwirtschaft fest 
stellen. Dividiert man die Fläche des bäuerlichen sowie des gutsherrlichen 
Saatfeldes') mit der Grösse des Saatfeldes, die ein Arbeiter technisch 
bestellen kann, so ergibt es sich, dass die Zahl der nötigen Arbeitskräfte 
im Jahre 1900 in Tausenden betrug: 
in 
Bessarabien 
310 
« 
Cherson 
693 
« 
Taurien 
342 
« 
Ekaterinoslaw 
355 
« 
Dongebiet 
241 
Man sieht, dass der Ueberschuss an Arbeitskräften in ganz Neu 
russland etwa 712,8 Tausend beträgt. Vergleicht man aber die Zahl der 
nötigen Arbeitskräfte mit der Zahl der sich zur Lohnarbeit, nach Ver 
sorgung der eigenen Wirtschaft, drängenden Bauern in den einzelnen 
Gouvernements, so ergibt sich, dass, während in einigen Gouvernements 
ein grosser Ueberschuss vorhanden ist, in anderen Gouvernements 
sogar ein Mangel an Arbeitskräften zu verzeichnen ist. So z. B. be 
trägt der Ueberschuss an Arbeitskräften in Bessarabien etwa 116 taus., 
im Gouv. Ekaterinoslaw' 160,8 taus. und im Dongebiete sogar 799 taus.; 
') Hier ist nur die Grösse der mit Getreide angebauten Fläche angegeben. Die 
Fläche der anderen Kulturarten, die übrigens einen unbedeutenden Prozentteil beträgt, 
wird nicht in Betracht gezogen. Ausserdem wird der Bedarf an Arbeitskräften nur für 
Erntearbeiten festgestcllt, da zu dieser Zeit der Bedarf am grössten ist und die Wander 
arbeiter meistens nur zu dieser Zeit zur Stelle sind. Aus der Fläche des gutsherrlichen 
Landes wird die Fläche des von den Bauern gepachteten Landes abgezogen.
	        
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