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Kapitel V.
Lohnverhältnisse.
§ 1. Naturallohn.
ln den neurussischen Gouvernements wird der Arbeitslohn der
Landarbeiter in natura und in barem Gelde bezahlt.
Der Geldlohn bildet die vorherrschende, aber noch immer nicht
die einzige Form des Arbeitslohnes.
Das Eindringen der Geldwirtschaft und die Entstehung der grossen
kapitalistischen Wirtschaften, in denen eine grosse Verwendung von
Wanderarbeitern und landwirtschaftlichen Maschinen stattfindet, hat die
Verdrängung der verschiedenen Formen der alten Fronwirtschaft in
grossem Masse befördert. Die Entwickelung der kapitalistischen Ver
hältnisse fand günstigen Boden in den natürlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen Neurusslands. Infolge des damaligen grossen Mangels an
einheimischen Arbeitskräften war die neurussische Landwirtschaft zum
grössten Teile auf Wanderarbeiter angewiesen, ln dieser Zeit bildeten
sich in der neurussischen Landwirtschaft vorwiegend die Geldverhältnisse
zwischen Kapital und Arbeit aus. Die Wanderarbeiter, mögen sie ihre
Anteile in ihren Heimatsortschaften besitzen oder nicht, befinden sich in
den neurussischen Gouvernements in der Lage besitzloser Proletarier.
Durch grosse Not aus ihrer Heimat gejagt, wo eine starke Zunahme der
Bevölkerung beim zunehmenden Landhunger, die Last der wachsenden
Rückstände, Staat-, Gemeinde- und Semstwosteuern, Mangel an Erwerbs
quellen, die niedrigen Arbeitslöhne das Leben ganz unerträglich machen,
kommen diese «weder Dach noch Fach ihr eigen nennenden» Arbeiter
in das einst «gelobte Land» Neurussland, nicht um Weideland für das
Vieh oder Saatgetreide zu gewinnen, sondern nur, um bares Geld zu
verdienen, welches von ihnen in den meisten Fällen ausschliesslich für
die Bezahlung der Abgaben und Steuern und Rückstände gewünscht wird.