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zu bitten bis zur Aufhebung der Kontinentalsperre.
Da dieses Gesuch abschlägig beschieden wurde, suchten
die Aktionäre um eine Anleihe von 60 ooo Pf. nach.
Darauf erklärte die Regierung, es gäbe keinen Fonds,
aus dem eine solche Anleihe, ohne spezielle Autorisierung
des Parlaments, gemacht werden könne. Sie war
aber schliesslich bereit, zwölf Monate lang das Aufspeichern
der Felle ohne Zoll gestatten zu wollen.
Von der Regierung kam also keine nennenswerte Unterstützung;
man musste sich selber helfen. Dazu wurden
denn auch verzweifelte Anstrengungen gemacht.
Die Reform des Handelssystems, zu der man sich in
frühem guten Tagen nicht verstehn konnte, erfolgte jetzt
endlich unter dem Drucke der Not: Zur Hebung des
Unternehmungsgeistes wurde 1810 nach den Regeln der
North-West-Company eingeführt, auch den Oberoffizieren
in Amerika einen Anteil am Gewinn zu gestatten.
Dann suchte man der unglaublichen Gesetzlosigkeit und
den Räubereien zu steuern. Hier schien nur eine geregelte
Gerichtspflege helfen zu können. Ueber diese Angelegenheit
fanden Verhandlungen zwischen den Häuptern
der Gesellschaften statt, und der Gouverneur der Hudsonsbay-Company,
Richardson, schlug vor, an der Thunderbay
(Lake Superior) einen Militärposten zu errichten.
Aber diese Massregeln, die zur Verbesserung der Lage
dienen sollten, nützten nichts. Das letzte Projekt schlug
gerade zum Schaden der Company aus, denn auch die
„Grand-Juries” in Quebec beschäftigten sich mit der Frage.
Nach längeren Verhandlungen mit der britischen Regierung
ging die „Canada Iurisdiction-Act” durch, welche
den Gerichtshöfen von Ober- und Untercanada die Iurisdiktion
zusprach.
Das war eine Niederlage der Company, denn diese
Gerichtshöfe standen unter dem Einflüsse der Nordwes-