Alt-Rigas gewerbliches Leben.
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Holland) nachweisen lassen; in Riga bediente man sich nach den
Inscriptionen der Kämmereirechnungen ihrer bereits in den Jahren
1422-24 1.
In Reval sind während des vierzehnten Jahrhunderts acht Mühlen
nachweisbar, von denen zwei in städtischem, eine in geistlichem,
vier in Privatbesitz waren; bei einer lässt sich das Eigenthums-
verhältniss nicht feststellen*.
In Hamburg erscheinen seit dem dreizehnten Jahrhundert bis
zum Beginn des sechszehnten nur zwei Mühlen in städtischem Besitz.
Sie waren regelmässig verpachtet und mit ihrer Verwaltung zwei
Mühlenherren betraut, die ihre eigenen Rechnungsbücher führten\
In Lübeck war das Interesse von jeher auf die Wassermühlen
gelenkt, die seit 1182 als vorhanden erwähnt werden^.
Gleichfalls der Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses dienten
(he Brauhäuser. Das erste derartige wird 1453 im Privatbesitz
namhaft gemacht; im sechszehnten Jahrhundert werden sie wieder
holt erwähnt \ Ursprünglich hatten alle städtischen Bürger das
Recht Bier in ihren Häusern zu brauen, zunächst für den eigenen
Bedarf, in der Folge auch zum Verkauf. Das älteste rigische Stadt
recht, um 1225 für Estlands Städte niedergeschrieben, kennt bereits
die Bierbrauerei behufs Verkauf, denn es sieht Strafe für den
Gebrauch falschen Maasses vor®. In der Bursprake von 1384 ist
den Undeutschen, die in der Stadt keinen eigenen Besitz haben, das
Hierbrauen verboten, und in der Bursprake wird allen Undeutschen
das Brauen und Verzapfen von Bier untersagt. Es wird zugleich
in der letzteren das Recht zum Bierbrauen auf die ansässigen Bürger
beschränkt. Mit der Zeit verweigerte man den Handwerkern das
Recht des Bierbrauens. Man weiss, dass diese Anordnung in den
Jahren 1427 und 1428 die Veranlassung zu grosser Unzufriedenheit
und Aufregung in den Kreisen der Bürgerschaft wurde’, die ihr
spater noch wiederholt beanstandetes Recht schliesslich doch be
hauptete. Nach der alten Brauereiordnung v. J. 1476 war es wieder
allen in der Stadt besitzlichen deutschen Bürgern beider Gilde-
’ Mettig, Zur l'opographie Rigas im 15. Jahrhundert. Sifzungsl)cr. d. Gcscllsch. für
Gesch. u. Alterth. d. Ostseeprovinzen 1892, S. 79.
Arbusow, a. a. O. ; Nottbeck a. a. O.
® Koppmann, Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg. i.S. LXXIII. 3. S. LXVI.
^ W. Dittmer, Die LObeckischen Wassermühlen im 13. Jahrhund. Lübeck 1857.
^ biapiersky, a. a. O. l)ietet Relegstellen o. D. bruwehuse.
® L,. R. C. Urk. I, Nr. 77 § 45.
’ L. E. C. Urk. 3, Nr. 1213, § 42; 4, Nr. 1922, § 67; 7, Nr. 666.