fullscreen: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt-Rigas gewerbliches Leben. 
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Holland) nachweisen lassen; in Riga bediente man sich nach den 
Inscriptionen der Kämmereirechnungen ihrer bereits in den Jahren 
1422-24 1. 
In Reval sind während des vierzehnten Jahrhunderts acht Mühlen 
nachweisbar, von denen zwei in städtischem, eine in geistlichem, 
vier in Privatbesitz waren; bei einer lässt sich das Eigenthums- 
verhältniss nicht feststellen*. 
In Hamburg erscheinen seit dem dreizehnten Jahrhundert bis 
zum Beginn des sechszehnten nur zwei Mühlen in städtischem Besitz. 
Sie waren regelmässig verpachtet und mit ihrer Verwaltung zwei 
Mühlenherren betraut, die ihre eigenen Rechnungsbücher führten\ 
In Lübeck war das Interesse von jeher auf die Wassermühlen 
gelenkt, die seit 1182 als vorhanden erwähnt werden^. 
Gleichfalls der Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses dienten 
(he Brauhäuser. Das erste derartige wird 1453 im Privatbesitz 
namhaft gemacht; im sechszehnten Jahrhundert werden sie wieder 
holt erwähnt \ Ursprünglich hatten alle städtischen Bürger das 
Recht Bier in ihren Häusern zu brauen, zunächst für den eigenen 
Bedarf, in der Folge auch zum Verkauf. Das älteste rigische Stadt 
recht, um 1225 für Estlands Städte niedergeschrieben, kennt bereits 
die Bierbrauerei behufs Verkauf, denn es sieht Strafe für den 
Gebrauch falschen Maasses vor®. In der Bursprake von 1384 ist 
den Undeutschen, die in der Stadt keinen eigenen Besitz haben, das 
Hierbrauen verboten, und in der Bursprake wird allen Undeutschen 
das Brauen und Verzapfen von Bier untersagt. Es wird zugleich 
in der letzteren das Recht zum Bierbrauen auf die ansässigen Bürger 
beschränkt. Mit der Zeit verweigerte man den Handwerkern das 
Recht des Bierbrauens. Man weiss, dass diese Anordnung in den 
Jahren 1427 und 1428 die Veranlassung zu grosser Unzufriedenheit 
und Aufregung in den Kreisen der Bürgerschaft wurde’, die ihr 
spater noch wiederholt beanstandetes Recht schliesslich doch be 
hauptete. Nach der alten Brauereiordnung v. J. 1476 war es wieder 
allen in der Stadt besitzlichen deutschen Bürgern beider Gilde- 
’ Mettig, Zur l'opographie Rigas im 15. Jahrhundert. Sifzungsl)cr. d. Gcscllsch. für 
Gesch. u. Alterth. d. Ostseeprovinzen 1892, S. 79. 
Arbusow, a. a. O. ; Nottbeck a. a. O. 
® Koppmann, Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg. i.S. LXXIII. 3. S. LXVI. 
^ W. Dittmer, Die LObeckischen Wassermühlen im 13. Jahrhund. Lübeck 1857. 
^ biapiersky, a. a. O. l)ietet Relegstellen o. D. bruwehuse. 
® L,. R. C. Urk. I, Nr. 77 § 45. 
’ L. E. C. Urk. 3, Nr. 1213, § 42; 4, Nr. 1922, § 67; 7, Nr. 666.
	        
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