Full text : Die Handelskammern

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Zur  Vertretung  der  allgemeinen  Handelsinteressen  bestellt
eine  Associa^ao  Commercial,  deren  neuestes  Statut  vom  28.  Okt.
1902  die  älteren  Statuten  aus  den  Jahren  1834,  1867  und  1877
ablöste.  Sie  ist  eine  freie  Vereinigung  von  Kaufleuten,  Bankiers,
Industriellen,  Eeedern,  Maklern  aller  Nationalitäten.  Ihre  Aufgabe ­
  ist  die  Vertretung  der  Gesamtinteressen  von  Handel  und
Gewerbe,  insbesondere  durch  Vorstellungen  bei  den  Behörden.  Sie
verwaltet  ein  Börsengebäude  und  eine  Bibliothek  und  sammelt
und  verbreitet  jährliche  Berichte,  statistische  Daten  und  andere
Materialien  zur  Kenntnis  von  Handel  und  Industrie.  Sie  übt
schiedsrichterliche  Funktionen  aus  und  wirkt  für  eine  Vereinheitlichung ­
  von  Handglsgebräuchen.  Sie  will,  soweit  die  Mittel
hierzu  reichen,  endlich  ihre  Mitglieder  oder  deren  Hinterbliebene
in  Notlagen  unterstützen,  insbesondere  durch  Erziehung  ihrer
Kinder.
Die  Organe  der  Associagao  sind  die  Generalversammlung  der
Mitglieder,  ein  engeres  Direktorium  und  ein  weiterer  Beirat;  daneben ­
  bestehen  eine  Finanz-  und  eine  Schiedsgerichtskommission.
Die  Mitglieder  zerfallen  in  verdiente,  in  vom  Beitrag  befreite ­
  und  in  Beitrag  leistende  Mitglieder.  Als  verdientes  Mitglied ­
  wird  von  der  Generalversammlung  bezeichnet,  wer  der  Vereinigung ­
  2000  Milneis  geschenkt  hat,  wer  eine  große  Zahl  von
Mitgliedern  für  die  Vereinigung  gewonnen  oder  sich  sonstwie
um  die  Vereinigung  verdient  gemacht  hat.  Von  der  Beitragsleistung ­
  befreit  ist  Jedes  Mitglied,  das  einmal  500  Milreis  eingezahlt ­
  hat.  Der  Jahresbeitrag  für  die  andern  Mitglieder  beträgt ­
  48  Milreis.  Der  Beirat  kann  auf  Vorschlag  des  Direktoriums
außerdem  im  In-  und  Ausland  Ehren-  und  korrespondierende  Mitglieder ­
  ernennen,  welche  jedoch  in  der  Generalversammlung  keine
Stimme  haben.  Die  ordentlichen  Mitglieder  müssen  im  Staate
Bio  de  Janeiro  wohnen.  Im  Falle  des  Bankrotts  und  in  andern
Fällen  können  sie  ausgeschlossen  werden.  Di©  Aufnahme  erfolgt
durch  das  Direktorium  auf  Grund  einer  Empfehlung.  Die  Mitglieder ­
  dürfen  die  Börse  besuchen  und  die  Bibliothek  benutzen.
Sie  sind  auch  berechtigt,  auf  die  Dauer  von  zwei  Monaten  Fremde
einzuführen.
Alljährlich  findet  im  Juni  oder  Juli  eine  ordentliche  Generalversammlung ­
  statt,  welche  das  Direktorium  wählt,  Rechnung  abnimmt, ­
  über  Statutenänderungen  und  alle  ihr  vom  Direktorium
oder  vom  Beirat  vorgelegten  Sachen  berät  und  beschließt.  Auf
"Wunsch  des  Direktoriums,  des  Beirats  oder  von  mehr  als  30  Mitgliedern ­
  finden  außerordentliche  Generalversammlungen  statt.  Die
Versammlungen  sind  in  der  Regel  bei  Anwesenheit  von  60  Mitgliedern ­
  beschlußfähig.
Die  Geschäfte  der  Associa^ao  Commercial  werden  vom  Direktorium ­
  (Directoria)  geführt.  Dieses  besteht  aus  einem  Präsidenten,
einem  Vizepräsidenten,  zwei  Sekretären,  einem  Schatzmeister  und

Associa«?ao
zu  Rio  de
Janeiro.
Aufgaben.

Mitglieder.

Generalversammlung. ­


Direktorium.
            
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