Full text : Die Handelskammern

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Allgemeines.

Valparaiso.
Handelskammern. ­


Yerwaltungsrat.

Chile.
Das  Handelskammerwesen  ist  in  Chile  nicht  besonders  gesetzlich ­
  geregelt.  Die  in  Valparaiso  und  Conception  bestehenden
Handelskammern  und  die  in  Santiago  und  Conception  begründeten,
Union  Commercial  genannten,  ähnlichen  Vereinigungen  unterliegen ­
  nur-  den  allgemeinen  Vorschriften  des  bürgerlichen  Gesetzbuchs ­
  über  juristische  Personen.  Heben  ihnen  besteht  in  Santiago
eine  französische  Auslandshandelskammer.
Das  vom  Minister  für  Ackerbau  usw.  genehmigte  Statut  der
Handelskammer  Valparaiso  datiert  vom  26.  Mai  1884.  Die  Handelskammer ­
  ist  eine  freie  Korporation.  Sie  hat  die  Aufgabe,  die
Behörden  bei  der  Förderung  des  Handels  durch  Vorschlag  geeigneter ­
  Maßregeln  zu  unterstützen  und  ihr  die  Wünsche  des
Handelsstandes  zu  übermitteln.  Sie  hat  ferner  die  Aufgabe,  über
die  Durchführung  der  für  den  Handel  ergangenen  gesetzlichen
Vorschriften  zu  wachen,  die  Handelsgebräuche  festzustellen  und
die  Statistik  des  Handels  und  der  Schiffahrt  zu  treiben.  Endlich
soll  ihr  Verwaltungsrat  in  Handelssachen  auf  Anruf  streitender
Parteien  nach  sorgsamer  Untersuchung  des  Falls  durch  zwei
hierzu  bestellte  Mitglieder  Schiedssprüche  fällen,  gegen  die  es
kein  Eechtsmittel  gibt.
Der  Handelskammer  können  alle  Aktionäre  und  sonstigen
Besucher  der  Handelsbörse  beitreten,  ferner,  wenn  sie  durch  ein
Handelskammermitglied  empfohlen  werden,  alle  Kaufleute,
Fabrikanten,  Bankiers,  Heeder,  Schiffskapitäne  usw.  Sie  müssen
sich  probeweise  sieben  Tage  lang  an  der  Börse  zeigen.  Ueber
die  Aufnahmegesuche  entscheidet  dann  der  Verwaltungsrat.  Die
Mitglieder  bezahlen  als  Eintrittsgeld  17  Pesos,  als  Jahresbeitrag
10  Pesos.  Gesellschaften  zahlen  höhere  Beiträge.  Im  Januar  und
im  Juli  werden  ordentliche  Generalversammlungen  abgehalten,
in  denen  der  Verwaltungsrat  über  seine  Tätigkeit  und  über  die
Finanzen  der  Kammer  Bericht  erstattet  und  in  denen  Beratungen
und  Beschlußfassungen  stattfinden.  Bei  Anwesenheit  von  20  Mitgliedern ­
  ist  die  Kammer  beschlußfähig.  Außerordentliche  Kammerversammlungen ­
  finden  statt,  wenn  es  der  Verwaltungsrat  oder
10  Kammermitglieder  wünschen.  In  der  Januarversammlung
wählt  die  Handelskammer  in  geheimer  Wahl  mit  absoluter
Majorität  den  Verwaltungsrat.
Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  15  Mitgliedern.  Er  hat  die
Aufgabe,  alles  zur  Erreichung  der  Ziele  der  Handelskammer
Kotwendige  zu  tun  und  verfügt  über  die  Finanzen  der  Handelskammer. ­
  Er  wählt  alljährlich  einen  Präsidenten,  einen  Vizepräsidenten ­
  und  einen  Schatzmeister  und  kann  zur  Beratung  von
Spezialfragen  besondere  Kommissionen  bilden.  Er  soll  jede  Woche
eine  Sitzung  abhalten,  weitere  Sitzungen  müssen  auf  Antrag  von
drei  Mitgliedern  stattfinden.  Der  Verwaltungsrat  gibt  sich  selbst
eine  Geschäftsordnung.  Er  ernennt  einen  Sekretär  mit  dem  not-
            
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