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Uruguay.
Es gibt in Uruguay keine gesetzlichen Vorschriften über
die Bildung kaufmännischer Vereinigungen; nur bedürfen Ver
einigungen einer Anerkennung durch die Staatsgewalt, wenn sie
juristische Persönlichkeit erlangen wollen.
Der Centro Commercial zu Montevideo, welcher zugleich als-
Bolsa de Comercio anerkannt ist, ist in Uruguay die einzige
von der Regierung genehmigte kaufmännische Korporation. Sie
hat keinen offiziellen Charakter, wird aber von Behörden und
öffentlichen Korporationen vielfach in Anspruch genommen. Er
verkehrt direkt mit dem Handelsminister.
Die italienischen, spanischen und französischen Kaufleute
besitzen eigene Handelskammern.
Der Centro Commercial und sein unter dem Namen Handels
kammer gewählter Ausschuß haben die Aufgabe, einen Vereini
gungspunkt für Beratung und Vertretung aller Handelsinteressen
und ein Organ zur Geltendmachung von Wünschen, zur Abfassung
von Eingaben usw. zu bilden. Die Handelskammer hat ferner
über die Handelsgebräuche des Platzes zu wachen, unterhält die
geeignet scheinende Verbindung mit fremden Börsen, veröffent
licht täglich die Kursnotierungen der öffentlichen Schuldtitel
Uruguays und ist zugleich Oberinstanz in schiedsrichterlichen
Entscheidungen des Ausschusses der Börsenmakler, über deren
Tätigkeit sich in den Satzungen des Centro Commercial ausführ
liche Bestimmungen finden. In dem von dem Centro Commercial
unterhaltenen Lesesaal liegen zur Benutzung der Mitglieder
Zeitungen und Telegramme aus.
Die Benutzung der Institutionen des Centro Commercial steht
nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch dem Präsidenten der
Republik, den Ministern, den Handelsrichtern, dem diplomatischen
und Konsularkorps usw. frei. Die Räume des Centro Commercial
sind täglich von 8—5 Uhr geöffnet.
Angehörige aller Nationen können die Mitgliedschaft des
Centro erwerben. Ueber ihre Aufnahme, für welche Empfehlung
durch zwei Mitglieder Bedingung ist, wird von der Handelskammer
ballotiert; zwei schwarze Kugeln hindern die Aufnahme. Das Ein
trittsgeld beträgt 10 Pesos, der Monatsbeitrag 3 Pesos. Wegen
Bankrotts, wegen Falschmünzerei und anderer Verbrechen erfolgt
der Ausschluß der Mitglieder. Alljährlich im Januar treten die
Mitglieder zu einer ordentlichen Generalversammlung zusammen.
Außerordentliche Versammlungen können stattfinden, wenn es
der Präsident, die Handelskammer oder mindestens 50 Mitglieder
des Centro Commercial für nötig erachten. Die Vereinigung ist
beschlußfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die
Generalversammlung wählt die Handelskammer.
Die Handelskammer besteht aus neun Mitgliedern, von denen
Allgemeines.
Centro
Commercial.
Arbeitsfeld.
Mitglieder und
General
versammlung.
Handels
kammer.