Full text: Die Handelskammern

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Uruguay. 
Es gibt in Uruguay keine gesetzlichen Vorschriften über 
die Bildung kaufmännischer Vereinigungen; nur bedürfen Ver 
einigungen einer Anerkennung durch die Staatsgewalt, wenn sie 
juristische Persönlichkeit erlangen wollen. 
Der Centro Commercial zu Montevideo, welcher zugleich als- 
Bolsa de Comercio anerkannt ist, ist in Uruguay die einzige 
von der Regierung genehmigte kaufmännische Korporation. Sie 
hat keinen offiziellen Charakter, wird aber von Behörden und 
öffentlichen Korporationen vielfach in Anspruch genommen. Er 
verkehrt direkt mit dem Handelsminister. 
Die italienischen, spanischen und französischen Kaufleute 
besitzen eigene Handelskammern. 
Der Centro Commercial und sein unter dem Namen Handels 
kammer gewählter Ausschuß haben die Aufgabe, einen Vereini 
gungspunkt für Beratung und Vertretung aller Handelsinteressen 
und ein Organ zur Geltendmachung von Wünschen, zur Abfassung 
von Eingaben usw. zu bilden. Die Handelskammer hat ferner 
über die Handelsgebräuche des Platzes zu wachen, unterhält die 
geeignet scheinende Verbindung mit fremden Börsen, veröffent 
licht täglich die Kursnotierungen der öffentlichen Schuldtitel 
Uruguays und ist zugleich Oberinstanz in schiedsrichterlichen 
Entscheidungen des Ausschusses der Börsenmakler, über deren 
Tätigkeit sich in den Satzungen des Centro Commercial ausführ 
liche Bestimmungen finden. In dem von dem Centro Commercial 
unterhaltenen Lesesaal liegen zur Benutzung der Mitglieder 
Zeitungen und Telegramme aus. 
Die Benutzung der Institutionen des Centro Commercial steht 
nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch dem Präsidenten der 
Republik, den Ministern, den Handelsrichtern, dem diplomatischen 
und Konsularkorps usw. frei. Die Räume des Centro Commercial 
sind täglich von 8—5 Uhr geöffnet. 
Angehörige aller Nationen können die Mitgliedschaft des 
Centro erwerben. Ueber ihre Aufnahme, für welche Empfehlung 
durch zwei Mitglieder Bedingung ist, wird von der Handelskammer 
ballotiert; zwei schwarze Kugeln hindern die Aufnahme. Das Ein 
trittsgeld beträgt 10 Pesos, der Monatsbeitrag 3 Pesos. Wegen 
Bankrotts, wegen Falschmünzerei und anderer Verbrechen erfolgt 
der Ausschluß der Mitglieder. Alljährlich im Januar treten die 
Mitglieder zu einer ordentlichen Generalversammlung zusammen. 
Außerordentliche Versammlungen können stattfinden, wenn es 
der Präsident, die Handelskammer oder mindestens 50 Mitglieder 
des Centro Commercial für nötig erachten. Die Vereinigung ist 
beschlußfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die 
Generalversammlung wählt die Handelskammer. 
Die Handelskammer besteht aus neun Mitgliedern, von denen 
Allgemeines. 
Centro 
Commercial. 
Arbeitsfeld. 
Mitglieder und 
General 
versammlung. 
Handels 
kammer.
	        
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