Full text : Die Handelskammern

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Französisch-Afrika.
Die  französische  Kolonie  Algier  besitzt  eine  Reihe  von
Handelskammern,  so  in  Algier,  Bougie,  Bone  und  in  Oran.  Diese
unterstehen  vollständig  der  französischen  Gesetzgebung  über  die
Handelskammern,  jedoch  mit  den  geringen  Abweichungen,  daß
die  Etats  und  Rechnungen  der  algerischen  Kammern  zur  Prüfung
an  den  Generalgouverneur  und  nicht  an  den  französischen  Handelsminister ­
  gehen,  und  daß  die  Handelskammern,  wenn  sie  direkt
mit  den  französischen  Ministern  korrespondieren,  hiervon  ihrem
Gouverneur  und  Generalgouverneur  Mitteilung  zu  machen  haben.
Weitere  Handelskammern  oder  Chambres  eonsultatives  besitzt
Frankreich  in  anderen  afrikanischen  Kolonien.  Es  finden  sich
solche  in  Saint-Louis,  Dakar  und  Goree  (Senegal),  in  Rufisque
und  Grand-Bassam  (Pfefferküste),  in  Tananariva,  Majunga,  Tamatave,
  Earafangana,  Fianarantsoa,  Tulear,  Diego-Suarez,  Nossi-Be,
  St.  Marie  (Madagaskar)  und  auf  Reunion.

Auslandshandelskammern  in  Afrika.
Neben  den  oben  erwähnten  Auslandshandelskammern,  welche
in  Alexandrien  ihren  Sitz  haben,  gibt  es  in  Afrika  noch  eine
Reihe  anderer  Auslandshandelskammern.  Es  finden  sich  in  Tunis
eine  englische  und  eine  italienische  Handelskammer,  in  Marokko
die  spanische  Handelskammer  zu  Tanger  und  zu  Port  Louis  auf
Mauritius  eine  französische  Kammer.

Algier.

Das  übrige
Afrika.

Auslands-Handels
 ­

            
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