458 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung [916
kommensstatistik, ohne specielle historische Untersuchungen war man mit phrasenhaften
Konstruktionen schnell fertig. Man wird zweifeln können, ob es überhaupt eine sichere
Antwort auf diefe Fragestellung giebt. Immer versuchen wir, kurz zusammenzusassen,
was man heute historisch und statistisch etwa wird sagen können.
Es ift freilich unendlich schwer, das Gesamtergebnis der wirtschaftlichen, socialen
und rechtlichen Eniwickelung der Völker nach dieser Seite hin zu formulieren. Aber
das scheint sicher: bei rohester, niedrigster Kultur giebt es keine Vermögensrente;
niemand erntet, wo er nicht persönlich geackert und gesat hat; alle Menschen leben von
ihrer Arbeit; aber alle sind arm, schlecht versorgt, jeden Tag dem Elend preisgegeben.
Indem Herrfchende entstehen, das Vieh- und Menscheneigentum sich bil det, werden größere,
Jusammenwirkende, besser versorgte Gemeinwesen möglich, entsteht auch die Vermögensrente
deben dem Arbeitseinkommen.“ Und indem das Grundeigentum entsteht mit seiner un—
gleichen Verteilung und später das bewegliche Kapital mit seinen Gewinnmöglichkeiten
und Renten, kann das Einkommen aus Vermögen neben dem aus Arbeit weiter, ja
auch auf Kosten dieses wachsen. Es geschieht 1. durch die Anhäufung des Vermögens
in den Händen einer Minderzahl, 2. durch die steigende Monopolrente der bevorzugten
Vermögensstücke, 8. durch alle die socialen Institutionen, welche den herrschenden Ver⸗
mögens inhabern die Möglichkeit bieten, der arbeitenden Masse des Volkes viel mehr als
früher abzunehmen. Diese Möglichkeit war mit der steigenden Produktivität der Arbeit
und ihrer Organisation gegeben, ob dabei die Arbeitenden etwas mehr oder dasselbe
oder weniger als früher erhielten. So werden längere Epochen einer stark angewachfenen
Vermögensrente nicht, zu leugnen sein, zumal bei Sklaven- und Hörigenwirtschaft, auch
nicht beim modernen Übergang zur Geld- und Kreditwirtschaft, zur freien Arbeit.
Aber es wirken dem nun bei höchster Kultur, größtem Reichtum und in Gesellschaften
mit verbesserten Institutionen entgegen: 1. das Sinken des Zinsfußes von 10 auf 4,
3, 2,50/0, 2. das Steigen des Lohnes, die Verbesserung der Arbeitsinstitutionen,
3. die Verbilligung des Lebens durch besseren Verkehr, durch die Einschränkung der
ländlichen Mondpolrentenbildung, 4. für die reichen exportierenden, Kolonien besitzenden
Staaten die großen hiemit gegebenen Gewinnmöglichkeiten, die vielleicht noch mehr den
Kapital besitzenden, aber auch den arbeitenden Klassen zu gute ko mmen.
Darnach scheint es richtig zu sein, wenn man die hist orische Entwickelung so
annimmt: die Vermögensrente habe von ursprünglich wenigen Prozenten bis auf ein
Drittel des Gesamteinkommens, vielleicht da und dort bis auf die Hälfte zugenommen;
immer hängt der sociale Druck einer solchen Proportion von der Zahl der Besitzenden und
Nichtbesitzenden ab. Wir werden aber annehmen können, daß neuerdings die Proportion
fich eher wieder zu Gunsten des Arbeitseinkommens verschoben habe. Führen wir einige
schätzende Rechnungen dieser Art an, so roh und wenig zuverlässig sie auch sein mögen.
Nach einer Rechnung, die ich nach der englischen Einkommenstafel G. Kings für
1688 machte, und nach den neueren Zahlen von Giffen wird man für England vielleicht
die Prozente des Arbeits- und Vermögenseinkommens so schätzen können:
Arbeitseinkommen Vermögenseinkommen
1688 72 - 73 06 17-18 090
1848 63, 37 ,
1881 66, 31,5,
Zu ähnlichem Resultat wie die englische Proportion von 1881 komme ich für
Norwegen nach Kiagers Einkommensstatistik von 1895, ebenso für Deutschland nach
meiner Aufstellung oben (II S. 429). Fuür die Vereinigten Staaten hat Atkinson
sogar nur 100/0 Vermögenseinkommen berechnet; seine Kritiker haben ihm aber bewiefen,
es sei mindestens 32—3870/0. Für Sachsen hat E. Engel 1875 60: 40 berechnet, für
Preußen sogar ein größeres Vermögens- als Arbeitseinkommen (letzteres nur zu 82,6 —2*
dabei hat er aber nur die Löhne als Arbeitseinkommen, das Einkommen der Bauern, Hand⸗
werker, aller Unternehmer als Vermögensrente angesetzt; das ist nicht richtig. Bedeutungs⸗