Full text : Die Handelskammern

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Kostendeckung:.

St.
Petersburg.

Börsenabgeordnete.


Rechte  und
Pflichten.

eine  Heizer-  und  Maschinistenschule,  sowie  ein  Asyl  für  invalide
Seeleute  unter  dem  Hamen  „Seemannshaus  Peter  des  Großen“
und,  gemeinschaftlich  mit  der  Rigaschen  Stadtverwaltung,  ein
Getreideelevator  von  600  000  Pud  (Schwergetreide)  Fassungsraum.
Die  Kosten  für  die  Arbeiten  und  Unternehmungen  des  Börsenvereins ­
  und  des  Börsenkomitees  werden  ans  den  Zinsen  und
Einnahmen  des  Vereinsvermögens,  den  Mitgliedsbeiträgen  und
aus  Ueberweisungen  aus  dem  'Reingewinne  der  Börsenbank  gedeckt. ­
  Zur  Bestreitung  der  Kosten,  welche  die  vom  Komitee
besorgten  Arbeiten  zur  Erhaltung  und  Verbesserung  des  Rigaer
Hafens  und  der  Unterhalt  einiger  dem  Handel  und  der  Schiffahrt
dienender  Anlagen  verursachen,  werden  dem  Börsenverein  alljährlich ­
  gewisse  Summen  aus  den  Handelsabgaben  auf  legislativem
Wege  überwiesen,  die  vom  Staate  von  den  den  Rigaer  Hafen
passierenden  Waren  nach  der  Gewichtsmenge  und  nach  einer  dem
Werte  der  Ware  angepaßten  Skala  erhoben  werden. 1 )
Das  St.  Petersburger  Börsenkomitee  ist  im  Gegensatz  zu
dem  Rigaer  kein  beschließendes,  sondern  ein  ausführendes  und
verwaltendes  Organ  der  Kaufmannschaft.  Die  beschließenden
Funktionen  werden  in  St.  Petersburg  durch  eine  Körperschaft
ausgeübt,  die  zwischen  der  Börsenkaufmannschaft  und  dem  Komitee ­
  steht,  durch  die  Börsenabgeordneten  Versammlung.  Zur  Benutzung ­
  der  St.  Petersburger  Börse  ist  jeder  Kaufmann  berechtigt, ­
  welcher  unter  Beibringung  eines  Gildescheins  sieh  in  das
vom  Börsenkomitee  geführte  Register  der  Börsenbesucher  eintragen ­
  läßt  und  einen  vorgeschriebenen  Beitrag  leistet.  Aus  der
Zahl  der  Börsenbesucher  werden  durch  die  Kaufleute  erster
Gilde  80  Abgeordnete  auf  drei  Jahre  gewählt,  welche  die  Wahl
annehmen  müssen.  Alljährlich  scheidet  der  dritte  Teil  der  Versammlung ­
  aus.  Damit  alle  Zweige  des  St.  Petersburger  Handelslebens ­
  in  der  Abgeordnetenversammlung  vertreten  sind,  ist  die
Kaufmannschaft  in  sieben  Wahlabteilungen  eingeteilt,  deren  jede
eine  bestimmte  Zahl  von  Abgeordneten  wählt.  Die  Wahl  findet
unter  Leitung  des  Vorsitzenden  des  Börsenkomitees  durch  Ballotage
  oder  Stimmbriefe  statt.
Bei  dieser  Abgeordnetenversammlung  liegt  der  Schwerpunkt
der  St.  Petersburger  Handelsvertretung;  sie  ist  deren  beschließendes ­
  Organ.  Ihre  Tätigkeit  besteht  in  der  Aufstellung  von  Bestimmungen ­
  für  den  Börsenbesuch,  in  der  Festsetzung  der  Börsenstunden, ­
  der  Beitrags-  und  Strafgelder.  Sie  beschließt  Bittschriften
an  die  Behörden  und  macht  ihnen  Vorschläge  für  die  Förderung
von  Handel  und  Industrie.  Sie  hat  die  Oberverwaltung  der  der
Börsenkaufmannschaft  gehörigen  Geldmittel  und  Anstalten.  Sie
wählt  das  Börsenkomitee  und  seinen  Vorsitzenden,  ernennt  Makler,
x )  Libau  besitzt  ebenso  wie  Riga  einen  Börsenverein  und  ein  Börsenkomitee. ­
  Dieses  verwaltet  eine  Kommerzschule,  eine  Navigationsschule,
ein  Gildenhaus,  einen  Speicher,-einen  Zollagerplatz,  drei  Schleppdampfer
und  Eisbrecher,  mehrere  Grundstücke,  ja  ein  Theater-Gebäude.
            
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