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Besprechung des Arbeitsberichtes über das Vorjahr und zur
Prüfung von Etats und Jahresrechnungen statt. Außerordentliche
Generalversammlungen werden nach Bedarf abgehalten; alle
wichtigeren Gutachten für die Regierung und alle wichtigen Unternehmungen
der Kammer müssen vom Vorstand, von den Abteilungen
und Komitees vorbereitet, aber von der Generalversammlung
der Kammermitglieder beschlossen werden.
Zur Vorbereitung und Bearbeitung aller die Generalversammlung
beschäftigenden Fragen, zur Ausführung der Beschlüsse der
Generalversammlung, zur selbständigen Beschlußfassung über
die nicht überaus wichtigen Fragen und zur Erledigung der
laufenden Verwaltungsauf gaben erwählt jede Kammer einen Vorstand.
Dieser besteht aus einem Präsidenten, ein oder zwei Vizepräsidenten,
einem Schatzmeister, einem Rechnungsführer, einem
Archivar-Bibliothekar, einem Generalsekretär und sechs Beisitzern.
Die Vorstandsmitglieder sind unbesoldet; alljährlich wird
ein Drittel von ihnen neu gewählt. Der Präsident leitet im Vorstand,
wie in der Generalversammlung die Verhandlungen, unterzeichnet
die Korrespondenz, weist die Gelder an und verfügt
über die Beamten.
Bei jeder Kammer bilden die Angehörigen von Handel,
Industrie und Schiffahrt drei verschiedene Abteilungen. Alle in
das Interessengebiet einer Abteilung fallende Angelegenheiten
werden vor der Beschlußfassung der Generalversammlung der
Handelskammer von dem leitenden Ausschuß der Abteilung,
eventuell unter Hinzuziehung anderer Mitglieder der Kammerahteilung,
beraten.
Die Durchberatung und Vorbereitung der Fragen, welche
in das Interessengebiet mehrerer der drei Abteilungen fallen,
erfolgt in der Regel in einem der ständigen Komitees. Diese
bestehen aus je einem Vorstandsmitglied als Vorsitzenden und
drei Vertretern der drei Abteilungen. An solchen Komitees wurden
in Madrid im Jahre 1901 neun errichtet, das Schiedsgerichtskomitee,
das Komitee für das Verkehrswesen, das Komitee für
den Export und das Handelsmuseum, das Unterrichtskomitee, das
Komitee für Handelsverträge, das Komitee für Genossenschaftsangelegenheiten,
das Komitee für kaufmännische Organisation
und das kaufmännische Aufsiohts- und Auskunftskomitee. Bei
■den meisten der Komitees ist der Aufgabenkreis weiter, als es
nach ihren Bezeichnungen erscheint.
Portugal.
Portugal besaß seit 1894 in Lissabon einige Jahre lang eine
Handels- und Gewerbekammer. Schon lange vorher aber hatten
freiwillige Vertretungen der Handelsinteressen bestanden, die
Vorstand.
Abteilungen.
Ständige
Komitees.
Allgemeines.