Full text : Die Handelskammern

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Besprechung  des  Arbeitsberichtes  über  das  Vorjahr  und  zur
Prüfung  von  Etats  und  Jahresrechnungen  statt.  Außerordentliche ­
  Generalversammlungen  werden  nach  Bedarf  abgehalten;  alle
wichtigeren  Gutachten  für  die  Regierung  und  alle  wichtigen  Unternehmungen ­
  der  Kammer  müssen  vom  Vorstand,  von  den  Abteilungen ­
  und  Komitees  vorbereitet,  aber  von  der  Generalversammlung ­
  der  Kammermitglieder  beschlossen  werden.
Zur  Vorbereitung  und  Bearbeitung  aller  die  Generalversammlung ­
  beschäftigenden  Fragen,  zur  Ausführung  der  Beschlüsse  der
Generalversammlung,  zur  selbständigen  Beschlußfassung  über
die  nicht  überaus  wichtigen  Fragen  und  zur  Erledigung  der
laufenden  Verwaltungsauf  gaben  erwählt  jede  Kammer  einen  Vorstand. ­
  Dieser  besteht  aus  einem  Präsidenten,  ein  oder  zwei  Vizepräsidenten, ­
  einem  Schatzmeister,  einem  Rechnungsführer,  einem
Archivar-Bibliothekar,  einem  Generalsekretär  und  sechs  Beisitzern. ­
  Die  Vorstandsmitglieder  sind  unbesoldet;  alljährlich  wird
ein  Drittel  von  ihnen  neu  gewählt.  Der  Präsident  leitet  im  Vorstand, ­
  wie  in  der  Generalversammlung  die  Verhandlungen,  unterzeichnet ­
  die  Korrespondenz,  weist  die  Gelder  an  und  verfügt
über  die  Beamten.
Bei  jeder  Kammer  bilden  die  Angehörigen  von  Handel,
Industrie  und  Schiffahrt  drei  verschiedene  Abteilungen.  Alle  in
das  Interessengebiet  einer  Abteilung  fallende  Angelegenheiten
werden  vor  der  Beschlußfassung  der  Generalversammlung  der
Handelskammer  von  dem  leitenden  Ausschuß  der  Abteilung,
eventuell  unter  Hinzuziehung  anderer  Mitglieder  der  Kammerahteilung,
  beraten.
Die  Durchberatung  und  Vorbereitung  der  Fragen,  welche
in  das  Interessengebiet  mehrerer  der  drei  Abteilungen  fallen,
erfolgt  in  der  Regel  in  einem  der  ständigen  Komitees.  Diese
bestehen  aus  je  einem  Vorstandsmitglied  als  Vorsitzenden  und
drei  Vertretern  der  drei  Abteilungen.  An  solchen  Komitees  wurden
in  Madrid  im  Jahre  1901  neun  errichtet,  das  Schiedsgerichtskomitee, ­
  das  Komitee  für  das  Verkehrswesen,  das  Komitee  für
den  Export  und  das  Handelsmuseum,  das  Unterrichtskomitee,  das
Komitee  für  Handelsverträge,  das  Komitee  für  Genossenschaftsangelegenheiten, ­
  das  Komitee  für  kaufmännische  Organisation
und  das  kaufmännische  Aufsiohts-  und  Auskunftskomitee.  Bei
■den  meisten  der  Komitees  ist  der  Aufgabenkreis  weiter,  als  es
nach  ihren  Bezeichnungen  erscheint.

Portugal.
Portugal  besaß  seit  1894  in  Lissabon  einige  Jahre  lang  eine
Handels-  und  Gewerbekammer.  Schon  lange  vorher  aber  hatten
freiwillige  Vertretungen  der  Handelsinteressen  bestanden,  die

Vorstand.

Abteilungen.

Ständige
Komitees.

Allgemeines.
            
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