3ar- Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommensentwurf
as eine Mindestdauer des Krankengeldbezuges für Versicherte
es bestimmen sollte, die nach Ablauf der Bezugsdauer auf
‘ie Leistungen einer Invalidenversicherung keinen Anspruch
haben ?
Lit Bejahendenfalls, wie ist die Mindestdauer des Kranken-
x geldbezuges anzusetzen ?
se Die Mehrleistungen. — Die meisten einschlägigen
71 Gesetze ermächtigen die über ausreichende Mittel ver-
t. fügenden Krankenkassen das Krangengeld im Wege der
:n Satzung über das gesetzliche Mindestmass zu erhöhen.
n Das Krankengeld als Mehrleistung besteht entweder
N in der Verlängerung der gesetzlichen Bezugsdauer, in der
. Aufhebung oder der Beschränkung der Wartezeit oder
endlich in der Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes,
und zwar für alle Versicherten, für Versicherte, die für
eine Familie zu sorgen haben oder im Falle längerer
Arbeitsunfähigkeit.
Aus den zahlreichen und voneinander abweichenden
Bestimmungen über die Krankengeldmehrleistungen dürf-
ten einheitliche Grundsätze kaum abgeleitet werden
können. Dessenungeachtet wäre es von grösstem Interesse,
die gemachten Erfahrungen und bestehenden Neigungen
zu prüfen, die hierin zum Ausdruck kommenden sozialen
Tendenzen zu vergleichen und bestimmten Ländern oder
Ländergruppen gemeinsame Bestrebungen festzustellen.
Wir glauben daher den Regierungen folgende Frage
vorlegen zu dürfen :
Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens-
entwurf die über ausreichende Mittel verfügenden Ver-
sicherungsträger zu ermächtigen wären, das Krankengeld
im Wege der Satzung über das gesetztliche Mindestmass
zu erhöhen ?
309