der Guten Hoffnung vollständig auf Sklavenarbeit aufgebaut
war. Noch heute herrscht unter den Weißen in Südafrika die
Auffassung, daß Handarbeit eine eines weißen Mannes un-
würdige Tätigkeit sei. Die Farbenschranke ist hier bis zum
heutigen Tage nicht überwunden. Olivier, der die Verhältnisse
sehr genau aus eigener Erfahrung kennt, gibt an (Gesellschaft
1927, I, 486), daß in der Bergbauindustrie, die das wichtigste
Aktivum des Staates bildet, auf zehn schwarze Arbeiter durch-
schnitlich ein Weißer kommt, dessen Lohn zehnmal so hoch ist
wie der des schwarzen Arbeiters. Ohvier zitiert einen sehr
interessanten Bericht der „Regierungskommission für Wirt-
schaft und Löhne“ aus dem Jahre 1926, in dem es heißt:
„Die Löhne der weißen Bergarbeiter im Rand sind höher als
in irgendeinem anderen Gebiet: der Alten Welt. Die Produzen-
ten, die gezwungen sind, den weißen Arbeitern diese hohen
Lohnsätze zu zahlen, können dies nur dadurch ermöglichen, daß
sie zu den niedrigeren Arbeiten ausschließlich eingeborene Ar-
beitskräfte verwenden . . . Die besonderen Bestimmungen des
Gesetzes zur Regelung der Eingeborenenarbeit vom Jahre 1911
und des Master-and-Servantgesetzes haben sozial zur Folge
gehabt, daß sie das Öffentliche Gewissen gegen eine Ein-
mischung in die persönliche Freiheit der Eingeborenen wie der
Weißen einlullten, so daß sich allmählich das Gefühl festsetzte,
der Handarbeiter gehöre, egal welche Farbe er hat, zu einer
ganz anderen Gattung Mensch. Diese Bestimmungen dienen
auch zur Aufrechterhaltung der Tradition, daß Handarbeit für
Weiße entwürdigend sei. Ökonomisch wirken diese Gesetze da-
hin, daß sie den Eingeborenen eine Besserung ihrer Lage un-
möglich machen.
Die Lohnsätze der industrialisierten und stammesentwur-
zelten, in Städten lebenden Eingeborenen sind so niedrig, daß
sie nicht zur Ernährung, Kleidung und Wohnung der Ein-
geborenen ausreichen.“
Wenn in allen Kolonien die farbigen Arbeiter die rechtlosen
Ausbeutungsobjekte der weißen Kapitalisten sind, so- ist in
Afrika der einzige Unterschied der, daß dieser Zustand gesetz-
lich sanktioniert wurde. Das wurde dadurch ermöglicht, daß die
3üdafrikanische weiße Arbeiterschaft eine Koalition mit der von
General Hertzog geführten Nationalpartei schloß. Diese beiden
Parteien brachten gemeinsam das „Farbenschrankengesetz‘“ zur
Annahme, das den Minister für Handel und Bergbau berechtigt,
die Verwendung von eingeborenen oder asiatischen Arbeitern
in allen. mit Dampfkraft betriebenen Bergwerken und Industrien
zu verbieten. Dieses Gesetz, das die rechtliche Handhabe für
die Versklavung der einheimischen Arbeiter schafft, durch-
gebracht durch die Hilfe einer Arbeiterpartei! Da wird es wirk-