Full text : Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Form.  134.  Orig.-Größe  160  X  100  mm.

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Anhang.

Die  Einstellung  und  Entlassung  der  Arbeiter.
Die  Einstellung  und  Entlassung  der  Arbeiter  geschieht  durch  die
Meister.
In  der  Regel  benachrichtigen  diese  den  Portier,  wenn  Neueinstellungen
erfolgen  sollen,  worauf  der  Portier  die  Arbeitsuchenden  an  den  betreffenden
Meister  verweist,  oder  die  Arbeitsnachweisstelle  des  Verbandes  Berliner
Metallindustrieller  wird  um  Zuweisung  von  Arbeitern  ersucht.  Der  Meister
läßt  den  einzustellenden  Arbeiter  folgenden  Revers  (Form.  124)  unterschreiben, ­
  welchen  dieser  im  Bureau  für  Arbeiterangelegenheiten  abzugeben ­
  hat.
Jeder  Arbeiter  ist  verpflichtet,  der  Betriebskrankenkasse  der  Firma
beizutreten,  sofern  er  nicht  nachweist,  daß  er  Mitglied  einer  anderen
Krankenkasse  ist,  welche  den  gesetzlichen  Bestimmungen  entspricht.  Vor
Aufnahme  in  die  Krankenkasse  wird  jeder  Arbeiter  ärztlich  untersucht.
Hat  der  Arzt  gegen  die  Einstellung  nichts  einzuwenden,  so  begibt  sich  der
Arbeiter  in  das  Bureau  für  Arbeiterangelegenheiten,  wo  er  den  vom  Arzt
erhaltenen  Schein  und  seine  Quittungskarte  für  Invaliditäts-  und  Altersversicherungmarken ­
  abgibt.  Alsdann  wird  sein  Vor-  und  Zuname,  Ort
und  Datum  seiner  Geburt,  Stand,  Tag  des  Eintritts,  Wohnung  und  der
Inhalt  der  Quittungskarten  (Zahl  der  Marken  unter  Nennung  der  Klasse)
in  ein  Aufnahmebuch  eingetragen  (Form.  125).  Durch  eigenhändige  Ein-LUDW.

  LOEWE  &  Co.,  Actiengesellscliaft
BERLIN  NW.,  Huttenstr.  17/20.

Der
bewirbt  sich  um  Einstellung  und  stellt  sich  zur  ärztlichen  Untersuchung.  Derselbe
erkennt  an,  gegen  die  Firma  keinerlei  Anspruch  auf  Lohn  oder  sonstige  Vergütung
zu  haben,  falls  er  aus  irgendwelchem  Grunde  nicht  eingestellt  werden  sollte,  oder
falls  die  Beschaffung  der  für  eine  eventuelle  Einstellung  erforderlichen  Papiere  mit
Zeitverlust  verbunden  ist,  oder  falls  die  Aufnahme  der  Arbeit  nicht  sofort  nach
seiner  Einstellung  erfolgen  kann.
BERLIN,  den
Gelesen  und  anerkannt:  Meister:
            
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