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I. Teil. Allgemeines.
vollkommen berechtigt, wenn die Errichtung solcher Organe als eine
sozialpolitische Tat anerkannt worden ist.
Nicht ganz gleichen Wesens mit den besprochenen Veranstaltungen,
aber doch im Anschluß daran zu erwähnen ist das „Internationale
Arbeitsamt“ in Basel. Es ist von der 1900 begründeten „Internationalen
Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz“ errichtet und wurde am
1. Mai 1901 eröffnet. Zu den Kosten hat der schweizerische Bundes
rat 8000 Frs. bewilligt. Das Deutsche Reich gewährt eine Unterstützung
von 6000 M. Auch die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich,
Holland und Italien haben bereits Unterstützungen zugesagt. Im
übrigen ist das Amt als Privatinstitut auf die Beiträge angewiesen,
die von den Sektionen der genannten Vereinigung geleistet werden.
Die Hauptaufgabe des Amtes ist die Sammlung, Sichtung und über
sichtlich geordnete Veröffentlichung des gesetzgeberischen, statistischen
und sonstigen Tatsachenmaterials über den Arbeiterschutz, ein Begriff,
der nicht lediglich auf die Unfallverhütung bezogen wird. Auch auf
diesem Wege soll hiernach eine anregende und belehrende Tätigkeit
entfaltet werden.
§ 4. Organe zur Beratung der Arbeiter in Rechtsfragen. Die in § 3
besprochenen Organe haben zum Teil auch die Aufgabe der Auskunfts
erteilung über sozialpolitische Angelegenheiten übernommen. Sie er
streckt sich aber vornehmlich auf die zur Milderung sozialer Mißstände
anwendbaren oder angewendeten Mittel und wird begreiflicherweise
nicht sowohl von den Arbeitern als von Arbeitgebern, Arbeitgeber
verbänden, Wohlfahrtsvereinen, behördlichen Organen usw. in Anspruch
genommen. Eine ganz andere Gruppe Auskunft erteilender Organe hat
sich in der jüngsten Zeit entwickelt. Es sind Organe, die sich aus
schließlich oder weitaus überwiegend der Auskunftserteilung an An
gehörige der arbeitenden Klassen in Rechtsfragen verschiedener Art
widmen mit allem, was dazu gehört, wie Anfertigung von Schriftsätzen
und dgl., aber zum Teil noch verwandte Gebiete damit vereinigen.
Die wichtigste Gruppe dieser Rechtsschutz- und Rechtsbelehrungs
organe sind die „Arbeitersekretariate“ in dem in Deutschland
üblichen Sinne des Wortes. Sie sind in Deutschland aufgekommen
und hier am meisten verbreitet. Das erklärt sich aus dem Umstande,
daß die Arbeiterversicherungsgesetzgebung in Deutschland am weitesten
entwickelt ist, daß fernerhin durch das Arbeiterschutzgesetz, das Ge
werbegerichtsgesetz, das neue Bürgerliche Gesetzbuch u. a. m. eine große
Reihe von Rechtsgrundsätzen aufgestellt ist, die das Interesse der
Arbeiter unmittelbar oder mittelbar berühren, und daß in Deutschland
die Arbeiterbewegung sehr lebhaft und deshalb auch die Anteilnahme
der arbeitenden Klassen am öffentlichen Leben in Reich, Staat und
Gemeinde besonders rege ist. Für den Arbeiter ist es in der Regel