Uneheliche Kinder aus Konkubinaten. 55
resultiert, daß die Minderung der unehelichen Geburten schon
vorher eingesetzt hat, d. h. also auch noch andere Ursachen
gehabt haben muß — hervor: die Prozentzahlen der unehe-
lichen Geburten beliefen sich 1865 auf 22,5, 1866 auf 21,8,
1867 auf 20,0, 1868 auf 20,0, 1869 auf 17,9, 1870 auf
16,4, 1871 auf 15,1, 1872 auf 14,3, 1875 auf 12,65.
Noch zweier weiterer Heiratsverbote wäre Erwähnung zu
tun: Der staatlichen, zum Schutze der Rasse (der weißen Rasse
gegen die Schwarzen) existierenden. Aus diesem Verbote der
Rassenschande ist die Rassenschande der Millionen unehelicher
Mulatten entstanden, welche heute Nordamerika bevölkern.
Mit dem Gedanken des zweiten Eheverbotes tragen sich, wie
bereits erwähnt, moderne Ärzte und Juristen. Bei ihnen sind
eugenetische Gründe maßgebend. Es ist sehr zweifelhaft, ob,
wenn dieses Verbot in Kraft treten würde, die Unterdrückung
ehelicher Geburten nicht vielfach zu einer Vermehrung der ent-
sprechenden unehelichen führen würde.
Wenn die Gesetzgebung auf der einen Seite durch Härte und
Erschwerung der regelrechten Ehe uneheliche Geburtenziffern
züchten kann, so kann sie das gleiche Resultat auch auf um-
gekehrtem -Wege erzielen. Die hohen Ziffern unehelicher
Kinder, an sich zweifellos von Übel, sind nämlich verschieden
zu beurteilen, je nachdem in den einzelnen Ländern die Er-
forschung der Vaterschaft gesetzlich verboten oder gesetzlich
gestattet ist. Im letzteren Falle versteht es sich von selbst: das
Mädchen, das weiß, daß ihm im Bedarfsfalle der Staat für sich
und sein Kind genügend Schutz gewährt, um nicht im Elend
umzukommen, indem er ihm dafür einsteht, daß sein Partner
zu den durch die gemeinsame Schuld entstehenden Kosten mit
herangezogen wird. wird leichter, weil ruhigeren Herzens,
54 Lexis, S. 787. — Über den Einfluß der Ehegesetzgebung auf die
Häufigkeit der unehelichen Geburten im Bayern des 19. Jahrhunderts vgl.
fernerhin Friedrich Lindner, 1. c., S. 30.