Die Ermittelung und Verrechnung der Betriebsunkosten.
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Form. 53. Orig.-Größe 150 X 100 mm.
Um den Lohnbeamten ein Kontrollmittel in die Hände zu geben,
ob die Arbeitsstücke, für welche Ersatz bestellt wird, auch wirklich ersetzt
werden müssen, haben die Revisoren in jedem Fall, in dem sie Arbeits
stücke wegen Materialfehler oder unrichtiger Bearbeitung als Ausschuß
verwerfen, dem Lohnbureau auf Formular 52 Mitteilung zu machen.
Diese Mitteilungen werden nach Bestellnummern geordnet und bis zur
Fertigstellung der betreffenden Maschinen aufbewahrt.
Treffen nun Akkordscheine resp. Materialzettel über Ersatzstücke
im Lohnbureau ein, so müssen vorher auch Ausschußmeldekarten er
schienen sein. Ist dies nicht der Fall, so sind die Ersatzbestellungen dem
Abteilungschef zur Prüfung der Angelegenheit vorzulegen. Die Ausschuß -
meldekarten sind vom Revisor und vom Meister zu unterschreiben unter
Angabe des Grundes der Unbrauchbarkeit des Arbeitsstückes; bei Arbeits
ausschuß ist auch anzugeben, ob dem Arbeiter der Lohn für seine Vor
operationen an dem Ausschußstück zu kürzen ist.
11. Rechnung für fremde Betriebe.
Hat der Maschinenbau z. B. dem Werkzeugbau die Anfertigung von
Werkzeugen übertragen, so wird nach ihrer Fertigstellung der vom Ma
schinenbau ausgestellte Bestellzettel (Form. 28) zurückgegeben, nach
dem die Kosten dafür auf dem Zettel vermerkt sind. Im Maschinenbau
bureau werden diese Kosten, vorausgesetzt, daß sie auf das Unkosten-
Konto und nicht auf das Neuanschaffungs-Konto gehören, auf die be
treffende Unkostensammelliste übertragen. Die Unkostenbeträge, die
aus Arbeiten fremder Betriebe für den Maschinenbau resultieren, ergeben
sich also lt. den mit Selbstkostenbeträgen ausgefüllten Bestellzetteln.
Bestell-Nr.
Order Nr.
Stück
Benennung
Teil Nr.
Kat. Nr.
Blatt Nr.
27918
276 V.
2
Räder 35/126
45 ■
24
6
Grund der Unbrauchbarkeit 1 Zahn porös
Name des Arbeiters Schneider Beschäftigung Fräser
Ist Ersatz nötig? ja
Ist für den Ersatz Lohn zu zahlen? ja
Ist der Lohn für die Voroperation zu kürzen? nein Welcher Betrag? —
BERLIN, den 20./4. 190 7
Unterschrift des Arbeiters:
Schneider
Unterschrift des Revisors:
Blahel
Unterschrift des Meisters:
Bahlk