6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 8,9
auf Arbeitsgelegenheit würde also unbedingt zur Aufhebung oder weitgehenden
Einengung des Grundsatzes des freien Arbeitsvertrages und
der Freizügigkeit führen. Zu einem so großen Opfer sind die Arbeiter
nicht bereit.
Diese kurze Betrachtung mußte vorangestellt werden, weil es —
theoretisch wenigstens — bei rechtlicher Anerkennung des Anspruchs
auf Arbeitsgelegenheit und der entsprechenden Arbeitspflicht keine Arbeitslosen
geben könnte, die durch den Wechsel der Marktverhältnisse
ihre Beschäftigung eingebüßt hätten. Die ünständigkeit der Arbeitsgelegenheit
aus Gründen, die nicht in der Person des Arbeiters,
sondern in den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen des in Frage
kommenden Produktionszweiges liegen, ist ein Übelstand, der mit den
Grundlagen der heutigen Rechtsordnung bezüglich des Arbeitsverhältnisses
auf das engste zusammenhängt. Es ist zugleich ein Übelstand
von besonders tiefgreifenden Wirkungen. Die Sozialpolitik muß
seiner Milderung besondere Sorgfalt widmen, weil der Erfolg aller
sozialpolitischen Arbeit entweder ganz ausbleiben oder doch wesentlich
beeinträchtigt werden muß, wenn der Arbeiter die Arbeitsgelegenheit
und damit die Grundlage seiner materiellen Existenz verliert. Überdies
liegt in einem solchen, durch die allgemeinen wirtschaftlichen
Verhältnisse, nicht durch persönliche Schuld des Arbeiters verursachten
Zustande eine ungemein fühlbare Härte. Wenn arbeitsfähige und
arbeitswillige Menschen die Gelegenheit zur Verwertung ihrer Arbeitskraft
verlieren oder nicht finden und dadurch selbst und mit ihren Angehörigen
ins Elend geraten, so ist das ein so bitteres Schicksal, und
es können bei größerer Ausdehnung dieses Zustandes daraus so große
und nachhaltige Schädigungen hervorgehen, daß sich die Sozialpolitik
eine schwere Unterlassungssünde zuschulden kommen lassen würde,
wenn sie nicht nachdrücklich auf Abhilfe dringen und hinarbeiten würde.
Dabei ist nicht zu übersehen, daß die Gefahr, wegen Verschiebung
der wirtschaftlichen Verhältnisse die Arbeitsgelegenheit zu verlieren,
im allgemeinen eher verwirklicht wird, wenn es sich um Arbeiter
kleiner und kapitalschwacher Betriebe handelt, als bei den Arbeitern
großer, kapitalkräftiger und deshalb zum Überdauern schlechter Zeiten
besser befähigter Betriebe. Es ist unverkennbar, daß die Betriebe
der letzteren Art oft große Opfer bringen, um die Arbeiter auch in
schwierigen Zeiten halten zu können. Gewiß wirken dabei auch Rücksichten
mit, die dem eigenen Interesse des Unternehmers entspringen.
Es ist nicht selten für ihn das kleinere Übel, in schlechten Zeiten seinen
Betrieb in Gang und seine Arbeiter in Beschäftigung selbst mit bedeutenden
Opfern zu halten, als den Betrieb stillzusetzen. Aber die Wirkung
auf die Arbeiterverhältnisse, die sich aus der Ünständigkeit der Arbeitsgelegenheit
ergibt, verliert dadurch nicht an praktischer Bedeutung-