Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Mangel,  Verlust  und  Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit.  8,9
auf  Arbeitsgelegenheit  würde  also  unbedingt  zur  Aufhebung  oder  weitgehenden ­
  Einengung  des  Grundsatzes  des  freien  Arbeitsvertrages  und
der  Freizügigkeit  führen.  Zu  einem  so  großen  Opfer  sind  die  Arbeiter
nicht  bereit.
Diese  kurze  Betrachtung  mußte  vorangestellt  werden,  weil  es  —
theoretisch  wenigstens  —  bei  rechtlicher  Anerkennung  des  Anspruchs
auf  Arbeitsgelegenheit  und  der  entsprechenden  Arbeitspflicht  keine  Arbeitslosen ­
  geben  könnte,  die  durch  den  Wechsel  der  Marktverhältnisse
ihre  Beschäftigung  eingebüßt  hätten.  Die  ünständigkeit  der  Arbeitsgelegenheit ­
  aus  Gründen,  die  nicht  in  der  Person  des  Arbeiters,
sondern  in  den  allgemeinen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  des  in  Frage
kommenden  Produktionszweiges  liegen,  ist  ein  Übelstand,  der  mit  den
Grundlagen  der  heutigen  Rechtsordnung  bezüglich  des  Arbeitsverhältnisses ­
  auf  das  engste  zusammenhängt.  Es  ist  zugleich  ein  Übelstand ­
  von  besonders  tiefgreifenden  Wirkungen.  Die  Sozialpolitik  muß
seiner  Milderung  besondere  Sorgfalt  widmen,  weil  der  Erfolg  aller
sozialpolitischen  Arbeit  entweder  ganz  ausbleiben  oder  doch  wesentlich
beeinträchtigt  werden  muß,  wenn  der  Arbeiter  die  Arbeitsgelegenheit
und  damit  die  Grundlage  seiner  materiellen  Existenz  verliert.  Überdies ­
  liegt  in  einem  solchen,  durch  die  allgemeinen  wirtschaftlichen
Verhältnisse,  nicht  durch  persönliche  Schuld  des  Arbeiters  verursachten
Zustande  eine  ungemein  fühlbare  Härte.  Wenn  arbeitsfähige  und
arbeitswillige  Menschen  die  Gelegenheit  zur  Verwertung  ihrer  Arbeitskraft ­
  verlieren  oder  nicht  finden  und  dadurch  selbst  und  mit  ihren  Angehörigen ­
  ins  Elend  geraten,  so  ist  das  ein  so  bitteres  Schicksal,  und
es  können  bei  größerer  Ausdehnung  dieses  Zustandes  daraus  so  große
und  nachhaltige  Schädigungen  hervorgehen,  daß  sich  die  Sozialpolitik
eine  schwere  Unterlassungssünde  zuschulden  kommen  lassen  würde,
wenn  sie  nicht  nachdrücklich  auf  Abhilfe  dringen  und  hinarbeiten  würde.
Dabei  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  die  Gefahr,  wegen  Verschiebung
der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  die  Arbeitsgelegenheit  zu  verlieren,
im  allgemeinen  eher  verwirklicht  wird,  wenn  es  sich  um  Arbeiter
kleiner  und  kapitalschwacher  Betriebe  handelt,  als  bei  den  Arbeitern
großer,  kapitalkräftiger  und  deshalb  zum  Überdauern  schlechter  Zeiten
besser  befähigter  Betriebe.  Es  ist  unverkennbar,  daß  die  Betriebe
der  letzteren  Art  oft  große  Opfer  bringen,  um  die  Arbeiter  auch  in
schwierigen  Zeiten  halten  zu  können.  Gewiß  wirken  dabei  auch  Rücksichten ­
  mit,  die  dem  eigenen  Interesse  des  Unternehmers  entspringen.
Es  ist  nicht  selten  für  ihn  das  kleinere  Übel,  in  schlechten  Zeiten  seinen
Betrieb  in  Gang  und  seine  Arbeiter  in  Beschäftigung  selbst  mit  bedeutenden ­
  Opfern  zu  halten,  als  den  Betrieb  stillzusetzen.  Aber  die  Wirkung
auf  die  Arbeiterverhältnisse,  die  sich  aus  der  Ünständigkeit  der  Arbeitsgelegenheit ­
  ergibt,  verliert  dadurch  nicht  an  praktischer  Bedeutung-
            
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