Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwolilfahrtspolitik. 
nur gewährt werden, um der Armenunterstützung eine andere Form 
zu geben, ist das in der Praxis schwerer zu vermeiden als bei denen, 
die dem Arbeiter lediglich Ersatz für das verlorengegangene Arbeits 
verhältnis bieten. Weiter aber sind die öffentlichen Mittel’ normaler 
weise nur da zu verwenden, wo es sich um Arbeiten handelt, die im 
Gesamtinteresse des betreffenden Selbstverwaltungskörpers liegen. 
Wirklich unproduktive Arbeiten müssen an sich als eine dem Gesamt 
interesse nicht entsprechende Ausgabe betrachtet werden. Indes läßt 
sich nicht verkennen, daß es in der Praxis sehr schwer ist, diese Grund 
sätze zur Geltung zu bringen. Das hängt damit zusammen, daß die 
Arbeitslosigkeit namentlich im Winter die Anwendung der Notstands 
arbeiten erfordert. Im Winter aber lassen sich nur wenig geeignete 
Arbeiten ausfindig machen. Es ist nicht möglich, von einigen Aus 
nahmen abgesehen, den Arbeitslosen in einer ihrem bisherigen Beruf 
entsprechenden Tätigkeit ein neues Arbeitsverhältnis in Gemeinde 
betrieben zu verschaffen, so wünschenswert und vorteilhaft das an sich 
auch wäre. Man ist also genötigt, Arbeiten auszuwählen, die von den 
hierzu nicht besonders ausgebildeten Arbeitern verrichtet werden 
können. Der Kreis solcher Arbeiten, wenn sie gleichzeitig nützlichen 
Zwecken dienen sollen, ist nicht groß. Straßenanlagen, Erdarbeiten 
und ähnliche Tätigkeiten, die an sich bei richtiger Anlage dauernden 
Nutzen bringen können, werden wie alle Arbeiten im Freien während 
des Winters durch die Kälte teilweise verhindert, da Rücksichten auf 
die Gesundheit der Arbeiter genommen werden müssen. Überdies 
wird die Erde im Winter so hart, daß sich Ausschachtungen und 
andere Erdarbeiten oft von selbst verbieten. Die Durchführung von 
Bauten wird ebenfalls durch die Kälte zum Teil unmöglich. So sehr 
es an sich zu empfehlen wäre, daß die Notstandsarbeiten der Beschaffung 
von Wohngelegenheiten für die arbeitende Bevölkerung dienstbar ge 
macht würden, so zieht doch auch nach dieser Richtung hin die Natur 
vielerlei Schranken. Anders ist es bei den Innenarbeiten für Bauten, 
was noch nicht genügend beachtet wird. Das Streben, die notwendigen 
Arbeiten zeitlich so zu verteilen, daß sie gerade in der Zeit der 
Arbeitslosigkeit Ersatz für die verlorene Arbeitsgelegenheiten schaffen, 
läßt sich hiernach bei allen durch die Kälte beeinflußten Arbeitsarten nur 
in beschränktem Umfange durchführen. Der Grundsatz entsprechender 
zeitlicher Verteilung muß gleichwohl wie bei den staatlichen so auch 
bei den Gemeindearbeiten möglichst festgehalten werden. Er ist auch 
auszudehnen auf die Vergebung der Lieferungen an Unternehmer. 
Erst soweit das nicht als durchführbar und ausreichend angesehen 
werden kann, wird man zu Arbeiten übergehen dürfen, die nur zum 
Zwecke einer weniger anstößigen Form einer öffentlichen Unter 
stützung eingeleitet werden. Entbehrlich dürfte die letztere Gruppe
	        
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