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II. Teil. Arbeiterwolilfahrtspolitik.
nur gewährt werden, um der Armenunterstützung eine andere Form
zu geben, ist das in der Praxis schwerer zu vermeiden als bei denen,
die dem Arbeiter lediglich Ersatz für das verlorengegangene Arbeits
verhältnis bieten. Weiter aber sind die öffentlichen Mittel’ normaler
weise nur da zu verwenden, wo es sich um Arbeiten handelt, die im
Gesamtinteresse des betreffenden Selbstverwaltungskörpers liegen.
Wirklich unproduktive Arbeiten müssen an sich als eine dem Gesamt
interesse nicht entsprechende Ausgabe betrachtet werden. Indes läßt
sich nicht verkennen, daß es in der Praxis sehr schwer ist, diese Grund
sätze zur Geltung zu bringen. Das hängt damit zusammen, daß die
Arbeitslosigkeit namentlich im Winter die Anwendung der Notstands
arbeiten erfordert. Im Winter aber lassen sich nur wenig geeignete
Arbeiten ausfindig machen. Es ist nicht möglich, von einigen Aus
nahmen abgesehen, den Arbeitslosen in einer ihrem bisherigen Beruf
entsprechenden Tätigkeit ein neues Arbeitsverhältnis in Gemeinde
betrieben zu verschaffen, so wünschenswert und vorteilhaft das an sich
auch wäre. Man ist also genötigt, Arbeiten auszuwählen, die von den
hierzu nicht besonders ausgebildeten Arbeitern verrichtet werden
können. Der Kreis solcher Arbeiten, wenn sie gleichzeitig nützlichen
Zwecken dienen sollen, ist nicht groß. Straßenanlagen, Erdarbeiten
und ähnliche Tätigkeiten, die an sich bei richtiger Anlage dauernden
Nutzen bringen können, werden wie alle Arbeiten im Freien während
des Winters durch die Kälte teilweise verhindert, da Rücksichten auf
die Gesundheit der Arbeiter genommen werden müssen. Überdies
wird die Erde im Winter so hart, daß sich Ausschachtungen und
andere Erdarbeiten oft von selbst verbieten. Die Durchführung von
Bauten wird ebenfalls durch die Kälte zum Teil unmöglich. So sehr
es an sich zu empfehlen wäre, daß die Notstandsarbeiten der Beschaffung
von Wohngelegenheiten für die arbeitende Bevölkerung dienstbar ge
macht würden, so zieht doch auch nach dieser Richtung hin die Natur
vielerlei Schranken. Anders ist es bei den Innenarbeiten für Bauten,
was noch nicht genügend beachtet wird. Das Streben, die notwendigen
Arbeiten zeitlich so zu verteilen, daß sie gerade in der Zeit der
Arbeitslosigkeit Ersatz für die verlorene Arbeitsgelegenheiten schaffen,
läßt sich hiernach bei allen durch die Kälte beeinflußten Arbeitsarten nur
in beschränktem Umfange durchführen. Der Grundsatz entsprechender
zeitlicher Verteilung muß gleichwohl wie bei den staatlichen so auch
bei den Gemeindearbeiten möglichst festgehalten werden. Er ist auch
auszudehnen auf die Vergebung der Lieferungen an Unternehmer.
Erst soweit das nicht als durchführbar und ausreichend angesehen
werden kann, wird man zu Arbeiten übergehen dürfen, die nur zum
Zwecke einer weniger anstößigen Form einer öffentlichen Unter
stützung eingeleitet werden. Entbehrlich dürfte die letztere Gruppe