Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwolilfahrtspolitik.

nur  gewährt  werden,  um  der  Armenunterstützung  eine  andere  Form
zu  geben,  ist  das  in  der  Praxis  schwerer  zu  vermeiden  als  bei  denen,
die  dem  Arbeiter  lediglich  Ersatz  für  das  verlorengegangene  Arbeitsverhältnis ­
  bieten.  Weiter  aber  sind  die  öffentlichen  Mittel’  normalerweise ­
  nur  da  zu  verwenden,  wo  es  sich  um  Arbeiten  handelt,  die  im
Gesamtinteresse  des  betreffenden  Selbstverwaltungskörpers  liegen.
Wirklich  unproduktive  Arbeiten  müssen  an  sich  als  eine  dem  Gesamtinteresse ­
  nicht  entsprechende  Ausgabe  betrachtet  werden.  Indes  läßt
sich  nicht  verkennen,  daß  es  in  der  Praxis  sehr  schwer  ist,  diese  Grundsätze ­
  zur  Geltung  zu  bringen.  Das  hängt  damit  zusammen,  daß  die
Arbeitslosigkeit  namentlich  im  Winter  die  Anwendung  der  Notstandsarbeiten ­
  erfordert.  Im  Winter  aber  lassen  sich  nur  wenig  geeignete
Arbeiten  ausfindig  machen.  Es  ist  nicht  möglich,  von  einigen  Ausnahmen ­
  abgesehen,  den  Arbeitslosen  in  einer  ihrem  bisherigen  Beruf
entsprechenden  Tätigkeit  ein  neues  Arbeitsverhältnis  in  Gemeindebetrieben ­
  zu  verschaffen,  so  wünschenswert  und  vorteilhaft  das  an  sich
auch  wäre.  Man  ist  also  genötigt,  Arbeiten  auszuwählen,  die  von  den
hierzu  nicht  besonders  ausgebildeten  Arbeitern  verrichtet  werden
können.  Der  Kreis  solcher  Arbeiten,  wenn  sie  gleichzeitig  nützlichen
Zwecken  dienen  sollen,  ist  nicht  groß.  Straßenanlagen,  Erdarbeiten
und  ähnliche  Tätigkeiten,  die  an  sich  bei  richtiger  Anlage  dauernden
Nutzen  bringen  können,  werden  wie  alle  Arbeiten  im  Freien  während
des  Winters  durch  die  Kälte  teilweise  verhindert,  da  Rücksichten  auf
die  Gesundheit  der  Arbeiter  genommen  werden  müssen.  Überdies
wird  die  Erde  im  Winter  so  hart,  daß  sich  Ausschachtungen  und
andere  Erdarbeiten  oft  von  selbst  verbieten.  Die  Durchführung  von
Bauten  wird  ebenfalls  durch  die  Kälte  zum  Teil  unmöglich.  So  sehr
es  an  sich  zu  empfehlen  wäre,  daß  die  Notstandsarbeiten  der  Beschaffung
von  Wohngelegenheiten  für  die  arbeitende  Bevölkerung  dienstbar  gemacht ­
  würden,  so  zieht  doch  auch  nach  dieser  Richtung  hin  die  Natur
vielerlei  Schranken.  Anders  ist  es  bei  den  Innenarbeiten  für  Bauten,
was  noch  nicht  genügend  beachtet  wird.  Das  Streben,  die  notwendigen
Arbeiten  zeitlich  so  zu  verteilen,  daß  sie  gerade  in  der  Zeit  der
Arbeitslosigkeit  Ersatz  für  die  verlorene  Arbeitsgelegenheiten  schaffen,
läßt  sich  hiernach  bei  allen  durch  die  Kälte  beeinflußten  Arbeitsarten  nur
in  beschränktem  Umfange  durchführen.  Der  Grundsatz  entsprechender
zeitlicher  Verteilung  muß  gleichwohl  wie  bei  den  staatlichen  so  auch
bei  den  Gemeindearbeiten  möglichst  festgehalten  werden.  Er  ist  auch
auszudehnen  auf  die  Vergebung  der  Lieferungen  an  Unternehmer.
Erst  soweit  das  nicht  als  durchführbar  und  ausreichend  angesehen
werden  kann,  wird  man  zu  Arbeiten  übergehen  dürfen,  die  nur  zum
Zwecke  einer  weniger  anstößigen  Form  einer  öffentlichen  Unterstützung ­
  eingeleitet  werden.  Entbehrlich  dürfte  die  letztere  Gruppe
            
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