Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 133 
gefordert. Er trifft aber gerade hier auf mehr Bedenken als sonst, 
weil er das Verantwortlichkeitsgefiihl in bezug auf das eigenartige 
Risiko abschwäche. Noch mehr treten solche Bedenken dagegen zutage, 
daß die ganze Last den Unternehmern auferlegt wird. Die Erwägungen, 
die bei der Unfallversicherung in Deutschland zur Übertragung der 
Last auf die Unternehmer geführt haben, sind liier nicht in gleicher 
Weise anwendbar, schon deshalb, weil die tatsächliche Teilung der 
G-esamtlast zwischen Krankenversicherung, welche die schneller er 
ledigten Unfälle übernimmt, und Unfallversicherung fehlt, und weil das 
Eintreten der Arbeitslosigkeit viel weniger durch die Eigenart der Be 
triebsausrüstung als durch allgemeine wirtschaftliche Verschiebungen 
bedingt wird. 
Große Schwierigkeiten bereitet weiter die Frage der Organisation. 
Der Umstand, daß bei der Arbeitslosigkeit eine scharfe Kontrolle dringen 
der nötig ist, als bei irgend einem anderen Versicherungszweig, würde 
an sich auf beruflich gegliederte Organe in eng begrenzten Bezirken 
hindrängen. Damit sind aber zwei große Gefahren verbunden. Zu 
nächst übt das Bestehen einer solchen Versicherung in bestimmten Be 
zirken, solange sie nicht überall vorhanden ist, eine Anziehungskraft auf 
die von der Arbeitslosigkeit besonders bedrohten Arbeiterschichten aus. 
Sie suchen sich beim Herannahen der kritischen Periode in dem be 
treffenden Bezirk ein Unterkommen, steigern aber dadurch nicht nur 
die Belastung der Versicherungskasse, sondern auch die Schwierigkeiten 
des Arbeitsmarktes in dem betreffenden Bezirk zum Nachteile der dort 
dauernd ansässigen Arbeiter. Man hat versucht und angeregt, dem 
dadurch vorzubeugen, daß die Aufnahme in die Versicherung von dem 
Unterstützungswohnsitz oder längerem Aufenthalt am Orte und der An 
spruch auf Unterstützung von längerer Mitgliedschaft abhängig ge 
macht wird. Darin können aber wieder Härten liegen, die sich mit 
dem Gedanken einer zwangsweisen Versicherung nicht vertragen. Bei 
Verallgemeinerung kommunaler Versicherungseinrichtungen, von denen 
jede für sich existiert, besteht die Gefahr, daß das Risiko nicht ge- 
genügend räumlich verteilt wird und deshalb in gehäuftem Maße zu 
gegebener Zeit in dem einzelnen Bezirk zur Verwirklichung gelangt. 
Der Existenz der Kassen kann das gefährlich werden. 
Von diesem Gesichtspunkte aus würde die Schaffung von großen 
beruflichen oder territorialen Versicherungsorganen erwünscht sein. 
Die lokalen Verschiedenheiten des Risikos würden dadurch besser aus 
geglichen. Die beruflichen Verschiedenheiten würden nur bei großen 
Territorial verbänden ausgeglichen werden können, da große Berufs 
verbände das ihren Beruf treffende Risiko ohne die Möglichkeit einer 
Erholung an anderen Berufen übernehmen müssen. Bei so großen Ver 
sicherungsorganen ist es aber wieder schwer, die lokale Kontrolle in
	        
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