6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 133
gefordert. Er trifft aber gerade hier auf mehr Bedenken als sonst,
weil er das Verantwortlichkeitsgefiihl in bezug auf das eigenartige
Risiko abschwäche. Noch mehr treten solche Bedenken dagegen zutage,
daß die ganze Last den Unternehmern auferlegt wird. Die Erwägungen,
die bei der Unfallversicherung in Deutschland zur Übertragung der
Last auf die Unternehmer geführt haben, sind liier nicht in gleicher
Weise anwendbar, schon deshalb, weil die tatsächliche Teilung der
G-esamtlast zwischen Krankenversicherung, welche die schneller er
ledigten Unfälle übernimmt, und Unfallversicherung fehlt, und weil das
Eintreten der Arbeitslosigkeit viel weniger durch die Eigenart der Be
triebsausrüstung als durch allgemeine wirtschaftliche Verschiebungen
bedingt wird.
Große Schwierigkeiten bereitet weiter die Frage der Organisation.
Der Umstand, daß bei der Arbeitslosigkeit eine scharfe Kontrolle dringen
der nötig ist, als bei irgend einem anderen Versicherungszweig, würde
an sich auf beruflich gegliederte Organe in eng begrenzten Bezirken
hindrängen. Damit sind aber zwei große Gefahren verbunden. Zu
nächst übt das Bestehen einer solchen Versicherung in bestimmten Be
zirken, solange sie nicht überall vorhanden ist, eine Anziehungskraft auf
die von der Arbeitslosigkeit besonders bedrohten Arbeiterschichten aus.
Sie suchen sich beim Herannahen der kritischen Periode in dem be
treffenden Bezirk ein Unterkommen, steigern aber dadurch nicht nur
die Belastung der Versicherungskasse, sondern auch die Schwierigkeiten
des Arbeitsmarktes in dem betreffenden Bezirk zum Nachteile der dort
dauernd ansässigen Arbeiter. Man hat versucht und angeregt, dem
dadurch vorzubeugen, daß die Aufnahme in die Versicherung von dem
Unterstützungswohnsitz oder längerem Aufenthalt am Orte und der An
spruch auf Unterstützung von längerer Mitgliedschaft abhängig ge
macht wird. Darin können aber wieder Härten liegen, die sich mit
dem Gedanken einer zwangsweisen Versicherung nicht vertragen. Bei
Verallgemeinerung kommunaler Versicherungseinrichtungen, von denen
jede für sich existiert, besteht die Gefahr, daß das Risiko nicht ge-
genügend räumlich verteilt wird und deshalb in gehäuftem Maße zu
gegebener Zeit in dem einzelnen Bezirk zur Verwirklichung gelangt.
Der Existenz der Kassen kann das gefährlich werden.
Von diesem Gesichtspunkte aus würde die Schaffung von großen
beruflichen oder territorialen Versicherungsorganen erwünscht sein.
Die lokalen Verschiedenheiten des Risikos würden dadurch besser aus
geglichen. Die beruflichen Verschiedenheiten würden nur bei großen
Territorial verbänden ausgeglichen werden können, da große Berufs
verbände das ihren Beruf treffende Risiko ohne die Möglichkeit einer
Erholung an anderen Berufen übernehmen müssen. Bei so großen Ver
sicherungsorganen ist es aber wieder schwer, die lokale Kontrolle in