Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

1.  Kapitel.  Begriff,  Wesen,  Aufgabe  und  Schranken  der  Sozialpolitik.  3

engeren  Sinne,  weil  es  sich  hier  nicht  um  eine  in  unselbständiger
Berufsstellung  tätige  Schicht  handelt;  sie  sind  Gegenstand  der  Sozialpolitik ­
  im  weiteren  Sinne.
Mit  dem  Namen  Sozialpolitik  wird  nicht  nur  die  praktische  sozialpolitische ­
  Arbeit,  sondern  auch  deren  wissenschaftliche  Behandlung
bezeichnet.  Die  Sozialpolitik  in  diesem  Sinne  ist  ein  bedeutsamer
Zweig  der  Volkswirtschaftslehre  oder,  wenn  man  aus  dieser  den  auf
die  praktische  Politik  bezüglichen  Teil  als  besondere  Wissenschaft
herausnehmen  will,  der  Volkswirtschaftspolitik.  Dabei  ist  aber  ein
wichtiger  Unterschied  nicht  zu  übersehen.  Die  Volkswirtschaftspolitik
hat  an  sich  nur  mit  Maßnahmen  der  Staatsgewalt  zu  tun.  Denn  nur
der  Gesamtorganismus  der  wirtschaftlichen  Arbeit  des  im  Staat  geeinten ­
  Volkes  kann  als  Volkswirtschaft  angesprochen  werden.  Die
dem  Staat  nachgeordneten  öffentlich  rechtlichen  Selbstverwaltungskörper ­
  können  selbständig  zwar  Wirtschafts-,  aber  nicht  Volkswirtschaftspolitik ­
  treiben,  so  umfangreich  auch  im  übrigen  ihre  Mitwirkung ­
  an  der  Durchführung  volkswirtschaftspolitischer  Aufgaben
sein  mag.  Anders  ist  es  bei  der  Sozialpolitik.  Die  Klassenunterschiede
machen  sich  nicht  nur  über  den  ganzen  Staat  hin  geltend.  Sie  wirken
zunächst  auch  auf  die  Entwicklung  engerer  Gemeinwesen,  insbesondere
der  Städte  ein.  Die  dem  Staate  nach-  und  untergeordneten  Selbstverwaltungskörper ­
  haben  deshalb  nicht  nur  die  Aufgabe  einer  Mitarbeit ­
  an  den  staatlichen  sozialpolitischen  Maßnahmen,  sondern  auch
den  Beruf  zu  selbständiger  sozialpolitischer  Betätigung  innerhalb  ihres
engeren  Bereiches.  Von  vornherein  muß  deshalb  der  Begriff  der  Sozialpolitik ­
  alle  als  sozialpolitisch  anzusprechende  obrigkeitliche  Wirksamkeit ­
  umfassen.  Aber  auch  das  wird  den  Tatsachen  noch  nicht
völlig  gerecht.  Auch  in  den  noch  engeren  Kreisen,  wie  sie  durch  das
Zusammenfassen  produktiver  Arbeit  in  Unternehmungen  geschaffen
werden,  besteht  das  Bedürfnis  nach  einer  Abschwächung  der  Klassenunterschiede. ­
  Das  veranlaßt  Unternehmer  wie  Arbeiter,  sich  nicht
auf  die  zur  Durchführung  der  staatlichen  und  kommunalen  Maßnahmen
erforderliche  Mitarbeit  zu  beschränken,  sondern  auch  selbst  mit  Hand
anzulegen,  um  in  selbständiger  Betätigung  soziale  Mißstände  zu  beseitigen ­
  oder  zu  mildern.  Dazu  treten  vielfache  Maßnahmen  von  Körperschaften, ­
  Vereinen  und  Gesellschaften,  die  nicht  als  Selbstinteressenten
beim  Produktionsprozeß  beteiligt  sind,  sich  aber  aus  allgemeinen,  humanitären ­
  Erwägungen  und  aus  Gemeinsinn  die  Milderung  sozialer
Übelstände  zum  Ziel  gesetzt  haben.  Es  ist  nicht  möglich,  alle  diese
verschiedenen  Arbeiten  für  das  gleiche  Ziel  von  der  staatlichen  Sozialpolitik ­
  völlig  abzutrenuen.  Denn  hier  bestehen  zahllose  Zusammenhänge ­
  und  Wechsehvirkungen,  die  dem  Gesamtinteresse  durch  Abschwächung ­
  der  Klassenunterschiede  dienen  und  dienen  sollen.  Man
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