Object: Das Jungdeutsche Manifest

Gemeinschaftsbildung 
Vorbedingung für die Bildung der Gemeinschaft 
ist die Entfesselung eines Gemeinschaftslebens. Die 
Gemeinschaft selbst kann nur die Frucht des Gemein— 
schaftslebens sein. 
Unter dem Gemeinschaftsleben versteht man das tätige Zusam⸗ 
menleben aller Glieder einer Gemeinschaft. Bei der sozialen, kon— 
fessionellen und sonstigen Verschiedenheit der einzelnen Staatsbürger 
ist es nicht möglich, unter ihnen ein Gemeinschaftsleben zu entfachen, 
welches seinen Zweck im Zusammensein an sich sieht. Ein Zusammen— 
leben ohne bestimmte Aufgabe, welches nur Selbstzweck ist, ist nur 
unter gleichen Menschen möglich. Das Gemeinschaftsleben der Un— 
gleichen ist nur dann möglich, wenn es einem sittlichen Zweck geweihl 
ist. Der sittliche Zweck ist dann eben das Einende und Gleich— 
machende. Als sittlicher Zweck einer Gemeinschaft ist uns bekannt: 
die Verteidigung des Vaterlandes aus der Frontgemeinschaft, der Zu— 
sammenschluß in tiefster Not als Notgemeinschaft. 
Die Lehre vom Volksstaat fordert die Bildung einer 
neuen Gemeinschaft: die Gemeinschaft des friedlichen 
staatsbürgerlichen Dienstes am Volksstaat. 
Um diese Gemeinschaft zu schaffen, ist es notwendig, ein staats⸗ 
bürgerliches Gemeinschaftsleben zu entfesseln, dessen höchster Zweck 
dieser Dienst ist. Seine Möglichkeit stößt freilich in einem Geschlecht 
auf Unglauben, welches, im Geiste des Untertanentums gefangen, gar 
nicht oder nur schwer davon zu überzeugen ist, daß man diesen Dienst 
am Volksstaat als etwas ebenso Großes und Ernstes hinstellen kann, 
wie jenen hohen Dienstbegriff der Landesverteidigung, der seit einem 
Jahrhundert der Inbegriff selbstlosen Dienstes am Vaterland war. Der 
einzige Unterschied, welcher hier auftritt, ist die Tatsache, daß das 
neue Geschlecht für seinen Volksstaat jene Dienstfreudigkeit in staats⸗ 
bürgerlicher Beziehung wie einst in —— 
Um ein Gemeinschaftsleben zu entfesseln, ist es notwendig, die 
Glieder dieser Gemeinschaft mit dem Zweck dieses Dienstes so oft zu 
vereinen, daß sich in ihnen die Werte der Gemeinschaft bilden können. 
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