Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

11.  Kapitel.  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen  durch  Koalitionen.  317

gegenüber  den  Berufsgenossen,  die  sich  der  Koalition  nicht  anschließen
oder  nicht  bei  ihr  verbleiben  wollen.  Ein  Mißbrauch  ist  der  Koalitionszwang ­
  stets  deshalb,  weil  er  das  Recht  des  Einzelnen,  sein  Verhalten ­
  seinen  Interessen  und  Bedürfnissen  anzupassen,  beeinträchtigt.
Koalitionszwang  wird  von  Arbeitern  wie  von  Unternehmern  geübt ­
  und  zwar  sowohl  inbezug  auf  dauernde,  als  auch  inbezug  auf
vorübergehende  Koalitionen.  Daß  der  von  den  Arbeitern  ausgehende
Zwang  weit  mehr  erörtert  wird,  als  derjenige  der  Unternehmer,  erklärt ­
  sich  daraus,  daß  die  Arbeiter  ihrer  viel  größeren  Zahl  wegen
mit  ihrem  Koalitionszwang  einen  erheblich  ausgedehnteren  Personenkreis ­
  erfassen,  und  daß  sie  in  der  Wahl  der  Zwangsmittel  oft  nicht
zurückhaltend  genug  sind  und  selbst  vor  Gewaltmitteln  nicht  immer
zurückschrecken.
Inbezug  auf  die  dauernden  Koalitionen  äußert  sich  der  Zwang
insbesondere  in  dem  Bestreben,  die  dem  Berufsverein  des  betreffenden
Berufs  nicht  angehörigen  Berufsgenossen  durch  Belästigungen,  Verhöhnungen, ­
  schikanöse  Worte  und  Handlungen  beiseite  zu  drängen.
Angehörigen  der  Arbeiterberufsvereine  ist  dazu  viel  Gelegenheit
geboten,  wenn  sie  auf  derselben  Arbeitsstelle  tätig  sind  mit  Berufsgenossen, ­
  die  dem  Berufsverein  nicht  angehören.  Bei  dem  ständigen ­
  Nebeneinanderarbeiten  sind  die  Möglichkeiten  und  Anlässe  zu
Reibungen  sehr  zahlreich.  Es  hat  dabei  an  bedenklichen  Vorgängen
nicht  gefehlt;  aber  im  allgemeinen  wird  doch  vermieden,  zu  gewaltsamen ­
  Mitteln  zu  greifen,  die  mit  den  bestehenden  allgemeinen  Strafbestimmungen ­
  nichts  vereinbar  sind.
Viel  mehr  Bedeutung  kommt  dem  Koalitionszwang  bei  Ausständen
und  Aussperrungen  zu.  Hier  handelt  es  sich  eben  um  wirklich  akute
Interessenkämpfe,  und  es  ist  in  der  Hitze  des  Kampfes  leicht  möglich,
daß  mit  zu  scharfen  und  energischen  Mitteln  gegen  alles  \orgegangen
wird,  was  den  angestrebten  Erfolg  des  Kampfes  gefährden  kann.  Der
Erfolg  wird  aber  gerade  dadurch  gefährdet,  daß  ein  Teil  der  Berufsgenossen ­
  dem  Kampfe  fernbleibt,  daß  durch  Zuzug  von  außen  das
bisherige  Tätigkeitsgebiet  in  die  Hände  Außenstehender  übergeht,  oder
daß  Teilnehmer  der  Koalition  des  Kampfes  müde  werden  und  abfallen
u.  dgl.  m.  Das  gilt  für  die  Unternehmer,  die  zu  einer  Aussperrung
geschritten  sind,  es  gilt  aber  in  besonderem  Maße  für  die  Arbeiter,
die  einen  Ausstand  begonnen  haben.  Bei  den  Ausständen  sind  denn
auch  allenthalben  Fälle  des  Koalitionszwanges  beobachtet  und  festgestellt ­
  worden,  so  wenig  auch  zuverlässige  statistische  Angaben  darüber
zu  erlangen  sind.  Der  von  den  Arbeitern  |bei  Ausständen  bewirkte
Koalitionszwang  ist  vielfach  der  Anlaß  zu  gesetzgeberischen  Gegenmaßnahmen ­
  gewesen,  was  nicht  hindern  konnte,  den  Koalitionszwang
der  Unternehmer  entsprechend  zu  behandeln.
            
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