Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

hörden)  als  Vertretern  der  Arbeitgeber  und  von  den  Arbeiterbeisitzern
der  Schiedsgerichte  als  Vertretern  der  Arbeiter.  Von  den  durch  die  Organe ­
  der  Beteiligten  gewählten  nichtständigen  Mitgliedern  entfallen
je  2  Vertreter  der  Arbeitgeber  und  je  2  Vertreter  der  Arbeiter  auf
die  Gewerbe-  (und  Bau-)  Unfallversicherung,  auf  die  landwirtschaftliche
Unfallversicherung  und  auf  die  Seeunfallversicherung.  Die  nichtständigen ­
  Mitglieder  erhalten  für  die  Teilnahme  an  den  Arbeiten  und  Sitzungen ­
  eine  Jahresvergütung  und  außerdem,  wenn  sie  außerhalb  Berlins
wohnen,  Ersatz  der  Kosten  der  Hin-  und  Rückreise.
In  den  einzelnen  Bundesstaaten  können  für  ihr  Gebiet  auf  ihre
Kosten  Landesversicherungsämter  errichtet  werden.  Ihre  Wirksamkeit ­
  ist  beschränkt  auf  Berufsgenossenschaften,  deren  sämtliche  Betriebe ­
  im  Gebiet  des  betreffenden  Bundesstaates  ihren  Sitz  haben  (und
auf  die  dieses  Gebiet  nicht  überschreitenden  Invalidenversicherungsanstalten). ­
  Die  Landesversicherungsämter  bestehen  aus  ständigen,  vom
Landesherrn  ernannten  und  aus  nichtständigen  gewählten  Vertretern
(je  vier)  der  Arbeitgeber  und  der  Arbeiter.  Landesversicherungsämter
bestehen  in  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Hessen,  Mecklenburg-Schwerin,
  Mecklenburg-Strelitz  und  Reuß  ä.  L.  Ihre  Zuständigkeit
erstreckt  sich  auf  5  gewerbliche  und  18  landwirtschaftliche  Berufsgenossenschaften ­
  und  111  Ausführungsbehörden.
Diese  ganze  Organisation  ist  erst  infolge  der  Unfallversicherungsgesetze ­
  entstanden.  Der  Apparat  umfaßt  jetzt
das  Reichsversicherungsamt  1  als  oberste  Organe  (zugleich  für  die  Invaliden-8
  Landesversicherungsämter  J  Versicherung),
123  Schiedsgerichte  als  rechtsprechende  Organe  (zugleich  für  die  Invalidenversicherung), ­

66  gewerbliche  1  zusammen  114  Berufsgenossen-48
  landwirtschaftliche  |  schäften
198  Reichs-  und  Staats-  l  zusammen  487  Ausftthrungs-289
  Provinzial-  und  Kommunal-  J  behorden
Die  Größe  des  Apparates  kann  nicht  auffallen,  wenn  man  bedenkt,
daß  die  deutsche  Unfallversicherung  rund  19  Millionen  versicherte  Personen ­
  umfaßt,  während  in  Österreich  nur  2('2  Millionen  und  in  den
übrigen  Ländern  noch  weniger  Versicherte  vorhanden  sind.
Die  Versicherungsleistungen  sind  in  Italien  nach  den  Grundsätzen
der  Kapitalversicherung,  in  den  anderen  7  Ländern  nach  den  Grundsätzen ­
  der  Rentenversicherung  ausgebaut.  In  Italien  wird  gewährt:
bei  vorübergehender  voller  Erwerbsunfähigkeit  infolge  eines  Betriebsunfalles ­
  vom  6.  Tage  nach  Eintritt  des  Unfalls  ab  die  Hälfte  des  mittleren ­
  Tagelohnes  (bei  teilweiser  Erwerbsunfähigkeit  die  Hälfte  der  Einbuße ­
  an  Tagelohn),  dagegen  bei  dauernder  voller  Erwerbsunfähigkeit
ein  Kapital  in  Höhe  des  5  fachen  Jahreslohnes  —  mindestens  3000  Lire  —
und  bei  dauernder  teilweiser  Erwerbsunfähigkeit  das  Fünffache  des  Ausals ­

  Träger
der
Versicherung.
            
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