Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

3. Kapitel. Die sozialpolitischen Richtungen. 
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satz der unbeschränkten wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit. Die 
extremen Anschauungen, so groß auch ihre werbende Kraft in den 
breiten Volksschichten sein mag, sind eben nicht imstande, die Grund 
sätze für die auf Erreichung des Möglichen angewiesene praktische 
Politik zu bieten. 
§ 3. Die Vertreter der Sozialreform. Das in § 2 erwähnte Auf 
kommen des gemäßigten Individualismus war in manchen Ländern — 
wie namentlich in England, in geringerem Maße auch in der Schweiz, 
in Frankreich — von großer praktischer Bedeutung für die Sozial 
politik. Nicht nur die wissenschaftliche Betrachtung, auch die prak 
tische Politik ist dadurch in der Auffassung gestärkt worden, daß 
dem Gesamtinteresse ein verständiges Eingreifen zugunsten der 
wirtschaftlich unselbständigen und schwachen Kreise des Volkes er 
sprießlich ist. In Ländern, in denen gegen Beschränkungen der per 
sönlichen Bewegungsfreiheit eine besondere Empfindlichkeit besteht, ist 
die Durchführung sozialer Reformen durch das Aufkommen des ge 
mäßigten Individualismus wesentlich erleichtert worden. Zum min 
desten sind die Widerstände, die bei solchen Reformen zu überwinden 
waren, dadurch vermindert worden. 
In anderen Ländern, namentlich in Deutschland, hat die an 
gedeutete Entwicklung solche Fortschritte gemacht, daß auch die 
Vertreter der mit dem gemäßigten wirtschaftlichen Individualismus in 
den Grundanschauungen zusammentreffenden gemäßigt liberalen poli 
tischen Parteien mehr und mehr zu einer willigen Mitarbeit an den 
Anfgaben der Sozialpolitik gelangen konnten. Ziehen sie auch viel 
fach den Weg der Selbsthilfe vor, so stellen sie doch Eingriffen der 
Gesetzgebung und der Staatsgewalt weniger grundsätzliche als Zweck 
mäßigkeitserwägungen entgegen, ohne solche Eingriffe überhaupt und 
schlechthin zu bekämpfen. 
Von hier aus bahnt sich ein Weg zur Verständigung und ge 
meinsamen Arbeit mit derjenigen Richtung, die als die eigentliche 
sozialreformatorische bezeichnet werden kann. Sie tritt in Gegensatz 
sowohl zum Sozialismus als auch zum extremen Individualismus. Vom 
Sozialismus scheidet sie sich — nach dem in § 1 Ausgeführten — 
grundsätzlich dadurch, daß sie nicht nur die Verbesserungsbedürftig 
keit, sondern auch die Verbesserungsfähigkeit der heutigen Gesell 
schaftsordnung anerkennt und deshalb den Boden dieser Ordnung nicht 
verlassen will. Vom extremen Individualismus ist sie getrennt da 
durch, daß sie nicht in dem freien Spiel der Kräfte, sondern in dem 
zweckmäßig geregelten und organischen Ineinandergreifen aller Kraft- 
und Machtelemente der Nation die beste Bürgschaft für eine gesunde 
Entwicklung der Volkswirtschaft erblickt. Darin liegt, daß die sozial 
reformatorische Richtung Eingriffe der Gesetzgebung und des Staates
	        
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