Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

3.  Kapitel.  Die  sozialpolitischen  Richtungen.

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satz  der  unbeschränkten  wirtschaftlichen  Bewegungsfreiheit.  Die
extremen  Anschauungen,  so  groß  auch  ihre  werbende  Kraft  in  den
breiten  Volksschichten  sein  mag,  sind  eben  nicht  imstande,  die  Grundsätze ­
  für  die  auf  Erreichung  des  Möglichen  angewiesene  praktische
Politik  zu  bieten.
§  3.  Die  Vertreter  der  Sozialreform.  Das  in  §  2  erwähnte  Aufkommen ­
  des  gemäßigten  Individualismus  war  in  manchen  Ländern  —
wie  namentlich  in  England,  in  geringerem  Maße  auch  in  der  Schweiz,
in  Frankreich  —  von  großer  praktischer  Bedeutung  für  die  Sozialpolitik. ­
  Nicht  nur  die  wissenschaftliche  Betrachtung,  auch  die  praktische ­
  Politik  ist  dadurch  in  der  Auffassung  gestärkt  worden,  daß
dem  Gesamtinteresse  ein  verständiges  Eingreifen  zugunsten  der
wirtschaftlich  unselbständigen  und  schwachen  Kreise  des  Volkes  ersprießlich ­
  ist.  In  Ländern,  in  denen  gegen  Beschränkungen  der  persönlichen ­
  Bewegungsfreiheit  eine  besondere  Empfindlichkeit  besteht,  ist
die  Durchführung  sozialer  Reformen  durch  das  Aufkommen  des  gemäßigten ­
  Individualismus  wesentlich  erleichtert  worden.  Zum  mindesten ­
  sind  die  Widerstände,  die  bei  solchen  Reformen  zu  überwinden
waren,  dadurch  vermindert  worden.
In  anderen  Ländern,  namentlich  in  Deutschland,  hat  die  angedeutete ­
  Entwicklung  solche  Fortschritte  gemacht,  daß  auch  die
Vertreter  der  mit  dem  gemäßigten  wirtschaftlichen  Individualismus  in
den  Grundanschauungen  zusammentreffenden  gemäßigt  liberalen  politischen ­
  Parteien  mehr  und  mehr  zu  einer  willigen  Mitarbeit  an  den
Anfgaben  der  Sozialpolitik  gelangen  konnten.  Ziehen  sie  auch  vielfach ­
  den  Weg  der  Selbsthilfe  vor,  so  stellen  sie  doch  Eingriffen  der
Gesetzgebung  und  der  Staatsgewalt  weniger  grundsätzliche  als  Zweckmäßigkeitserwägungen ­
  entgegen,  ohne  solche  Eingriffe  überhaupt  und
schlechthin  zu  bekämpfen.
Von  hier  aus  bahnt  sich  ein  Weg  zur  Verständigung  und  gemeinsamen ­
  Arbeit  mit  derjenigen  Richtung,  die  als  die  eigentliche
sozialreformatorische  bezeichnet  werden  kann.  Sie  tritt  in  Gegensatz
sowohl  zum  Sozialismus  als  auch  zum  extremen  Individualismus.  Vom
Sozialismus  scheidet  sie  sich  —  nach  dem  in  §  1  Ausgeführten  —
grundsätzlich  dadurch,  daß  sie  nicht  nur  die  Verbesserungsbedürftigkeit, ­
  sondern  auch  die  Verbesserungsfähigkeit  der  heutigen  Gesellschaftsordnung ­
  anerkennt  und  deshalb  den  Boden  dieser  Ordnung  nicht
verlassen  will.  Vom  extremen  Individualismus  ist  sie  getrennt  dadurch, ­
  daß  sie  nicht  in  dem  freien  Spiel  der  Kräfte,  sondern  in  dem
zweckmäßig  geregelten  und  organischen  Ineinandergreifen  aller  Kraftund
  Machtelemente  der  Nation  die  beste  Bürgschaft  für  eine  gesunde
Entwicklung  der  Volkswirtschaft  erblickt.  Darin  liegt,  daß  die  sozialreformatorische ­
  Richtung  Eingriffe  der  Gesetzgebung  und  des  Staates
            
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