Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
und die von Lass und Zahn für die Weltausstellungen zu Paris 1900 
und zu St. Louis 1904 bearbeitete Denkschrift über „Einrichtung und 
Wirkung der deutschen Arbeiterversicherung“ (Berlin 1900 u. 1904) nähere 
Auskunft. Hier können nur einige Hauptpunkte berührt werden. 
Zuerst muß betont werden, daß die Arbeiterversicherung eine 
mittelbare Besserung der Lohnverhältnisse zur Folge hat. Die Unter 
nehmer haben bis Ende 1902 rund 1,9 Milliarden M. zu den Kosten 
und Lasten der Versicherung beigesteuert, das Reich fast 3 /io Milliarde, 
die Arbeiter 1,8 Milliarden M. .Jene 1,9 Milliarden M. sind von den 
Unternehmern nicht auf die Arbeiter abgewälzt. Denn die gezahlten 
Löhne haben sich unter der Herrschaft der Versicherung nicht nur 
nicht vermindert, sondern im ganzen die schon längere Zeit bestehende 
steigende Tendenz beibehalten. Um den Beitrag der Unternehmer 
haben sich mittelbar die Löhne — über die Wirkung der allgemeinen 
steigenden Tendenz hinaus — erhöht. Daß dieser mittelbare Weg viel 
geeigneter ist, die wirkliche Sicherung des Arbeiters und der Seinen 
gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu verbürgen, und daß er 
auch viel billiger ist, als eine unmittelbare Steigerung der Löhne zu 
dem Zwecke, die Sicherstellung des Arbeiters und der Seinigen herbei 
zuführen, läßt sich leicht einsehen. 
Leichter wahrnehmbar, vielleicht auch in Wirklichkeit noch be 
deutsamer sind die Eingriffe der Arbeiterversicherung in die gesund 
heitlichen Verhältnisse der Arbeiter und — weil diese die Hauptmasse 
des Volkes bilden — der Bevölkerung überhaupt. Jede Arbeiterver 
sicherung strebt, wenn sie richtig organisiert ist, danach, den Gefahren, 
bei deren Verwirklichung sie Entschädigungen zu leisten hat, vorzu 
beugen und, wenn die Gefahr sich verwirklicht hat, die Folgen mög 
lichst abzuschwächen. Die Gefahrenverhütung, an der die hier nicht 
näher zu besprechenden Arbeiterschutzbestimmungen wesentlich mit- 
wirken, wird von der Invalidenversicherung durch das schon erwähnte 
vorbeugende Heilverfahren, das sich namentlich gegen die Lungenkrank 
heiten richtet, von der Unfallversicherung durch zweckentsprechende 
Eingriffe in das Heilverfahren und die eigentliche Unfallverhütung 
durchgeführt. Die Abschwächung der Folgen eingetretener Unfälle 
und Krankheiten vollzieht sich durch möglichst zweckentsprechende 
ärztliche Behandlung, rechtzeitige und sachgemäße Behandlung in Heil 
anstalten, Aufnahme in eigene oder sonstige Genesungshäuser usw. 
Dazu kommt, daß während der ärztlichen Behandlung die materiellen 
Sorgen, die erfahrungsgemäß den Heilerfolg sehr erschweren und oft 
ganz in Frage stellen, zwar nicht beseitigt, aber doch beträchtlich 
durch Krankengeld, Krankenrente usw. vermindert werden, sodaß sich 
die Voraussetzungen für den Heilerfolg verbessern. Weiter ist von 
großer Bedeutung, daß den versicherten Arbeitern durchweg von vorn
	        
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