382
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
und die von Lass und Zahn für die Weltausstellungen zu Paris 1900
und zu St. Louis 1904 bearbeitete Denkschrift über „Einrichtung und
Wirkung der deutschen Arbeiterversicherung“ (Berlin 1900 u. 1904) nähere
Auskunft. Hier können nur einige Hauptpunkte berührt werden.
Zuerst muß betont werden, daß die Arbeiterversicherung eine
mittelbare Besserung der Lohnverhältnisse zur Folge hat. Die Unter
nehmer haben bis Ende 1902 rund 1,9 Milliarden M. zu den Kosten
und Lasten der Versicherung beigesteuert, das Reich fast 3 /io Milliarde,
die Arbeiter 1,8 Milliarden M. .Jene 1,9 Milliarden M. sind von den
Unternehmern nicht auf die Arbeiter abgewälzt. Denn die gezahlten
Löhne haben sich unter der Herrschaft der Versicherung nicht nur
nicht vermindert, sondern im ganzen die schon längere Zeit bestehende
steigende Tendenz beibehalten. Um den Beitrag der Unternehmer
haben sich mittelbar die Löhne — über die Wirkung der allgemeinen
steigenden Tendenz hinaus — erhöht. Daß dieser mittelbare Weg viel
geeigneter ist, die wirkliche Sicherung des Arbeiters und der Seinen
gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu verbürgen, und daß er
auch viel billiger ist, als eine unmittelbare Steigerung der Löhne zu
dem Zwecke, die Sicherstellung des Arbeiters und der Seinigen herbei
zuführen, läßt sich leicht einsehen.
Leichter wahrnehmbar, vielleicht auch in Wirklichkeit noch be
deutsamer sind die Eingriffe der Arbeiterversicherung in die gesund
heitlichen Verhältnisse der Arbeiter und — weil diese die Hauptmasse
des Volkes bilden — der Bevölkerung überhaupt. Jede Arbeiterver
sicherung strebt, wenn sie richtig organisiert ist, danach, den Gefahren,
bei deren Verwirklichung sie Entschädigungen zu leisten hat, vorzu
beugen und, wenn die Gefahr sich verwirklicht hat, die Folgen mög
lichst abzuschwächen. Die Gefahrenverhütung, an der die hier nicht
näher zu besprechenden Arbeiterschutzbestimmungen wesentlich mit-
wirken, wird von der Invalidenversicherung durch das schon erwähnte
vorbeugende Heilverfahren, das sich namentlich gegen die Lungenkrank
heiten richtet, von der Unfallversicherung durch zweckentsprechende
Eingriffe in das Heilverfahren und die eigentliche Unfallverhütung
durchgeführt. Die Abschwächung der Folgen eingetretener Unfälle
und Krankheiten vollzieht sich durch möglichst zweckentsprechende
ärztliche Behandlung, rechtzeitige und sachgemäße Behandlung in Heil
anstalten, Aufnahme in eigene oder sonstige Genesungshäuser usw.
Dazu kommt, daß während der ärztlichen Behandlung die materiellen
Sorgen, die erfahrungsgemäß den Heilerfolg sehr erschweren und oft
ganz in Frage stellen, zwar nicht beseitigt, aber doch beträchtlich
durch Krankengeld, Krankenrente usw. vermindert werden, sodaß sich
die Voraussetzungen für den Heilerfolg verbessern. Weiter ist von
großer Bedeutung, daß den versicherten Arbeitern durchweg von vorn