Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

und  die  von  Lass  und  Zahn  für  die  Weltausstellungen  zu  Paris  1900
und  zu  St.  Louis  1904  bearbeitete  Denkschrift  über  „Einrichtung  und
Wirkung  der  deutschen  Arbeiterversicherung“  (Berlin  1900  u.  1904)  nähere
Auskunft.  Hier  können  nur  einige  Hauptpunkte  berührt  werden.
Zuerst  muß  betont  werden,  daß  die  Arbeiterversicherung  eine
mittelbare  Besserung  der  Lohnverhältnisse  zur  Folge  hat.  Die  Unternehmer ­
  haben  bis  Ende  1902  rund  1,9  Milliarden  M.  zu  den  Kosten
und  Lasten  der  Versicherung  beigesteuert,  das  Reich  fast  3 /io  Milliarde,
die  Arbeiter  1,8  Milliarden  M.  .Jene  1,9  Milliarden  M.  sind  von  den
Unternehmern  nicht  auf  die  Arbeiter  abgewälzt.  Denn  die  gezahlten
Löhne  haben  sich  unter  der  Herrschaft  der  Versicherung  nicht  nur
nicht  vermindert,  sondern  im  ganzen  die  schon  längere  Zeit  bestehende
steigende  Tendenz  beibehalten.  Um  den  Beitrag  der  Unternehmer
haben  sich  mittelbar  die  Löhne  —  über  die  Wirkung  der  allgemeinen
steigenden  Tendenz  hinaus  —  erhöht.  Daß  dieser  mittelbare  Weg  viel
geeigneter  ist,  die  wirkliche  Sicherung  des  Arbeiters  und  der  Seinen
gegenüber  den  Wechselfällen  des  Lebens  zu  verbürgen,  und  daß  er
auch  viel  billiger  ist,  als  eine  unmittelbare  Steigerung  der  Löhne  zu
dem  Zwecke,  die  Sicherstellung  des  Arbeiters  und  der  Seinigen  herbeizuführen, ­
  läßt  sich  leicht  einsehen.
Leichter  wahrnehmbar,  vielleicht  auch  in  Wirklichkeit  noch  bedeutsamer ­
  sind  die  Eingriffe  der  Arbeiterversicherung  in  die  gesundheitlichen ­
  Verhältnisse  der  Arbeiter  und  —  weil  diese  die  Hauptmasse
des  Volkes  bilden  —  der  Bevölkerung  überhaupt.  Jede  Arbeiterversicherung ­
  strebt,  wenn  sie  richtig  organisiert  ist,  danach,  den  Gefahren,
bei  deren  Verwirklichung  sie  Entschädigungen  zu  leisten  hat,  vorzubeugen ­
  und,  wenn  die  Gefahr  sich  verwirklicht  hat,  die  Folgen  möglichst ­
  abzuschwächen.  Die  Gefahrenverhütung,  an  der  die  hier  nicht
näher  zu  besprechenden  Arbeiterschutzbestimmungen  wesentlich  mitwirken,
  wird  von  der  Invalidenversicherung  durch  das  schon  erwähnte
vorbeugende  Heilverfahren,  das  sich  namentlich  gegen  die  Lungenkrankheiten ­
  richtet,  von  der  Unfallversicherung  durch  zweckentsprechende
Eingriffe  in  das  Heilverfahren  und  die  eigentliche  Unfallverhütung
durchgeführt.  Die  Abschwächung  der  Folgen  eingetretener  Unfälle
und  Krankheiten  vollzieht  sich  durch  möglichst  zweckentsprechende
ärztliche  Behandlung,  rechtzeitige  und  sachgemäße  Behandlung  in  Heilanstalten, ­
  Aufnahme  in  eigene  oder  sonstige  Genesungshäuser  usw.
Dazu  kommt,  daß  während  der  ärztlichen  Behandlung  die  materiellen
Sorgen,  die  erfahrungsgemäß  den  Heilerfolg  sehr  erschweren  und  oft
ganz  in  Frage  stellen,  zwar  nicht  beseitigt,  aber  doch  beträchtlich
durch  Krankengeld,  Krankenrente  usw.  vermindert  werden,  sodaß  sich
die  Voraussetzungen  für  den  Heilerfolg  verbessern.  Weiter  ist  von
großer  Bedeutung,  daß  den  versicherten  Arbeitern  durchweg  von  vorn ­
            
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