Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung. 
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Arbeitgeber hat bei diesen Beschlüssen und Entscheidungen meist gar 
nicht mitgewirkt und billigt sie vielleicht auch nicht. Ein persön 
liches Interesse, dem Arbeiter bei Anfechtung solcher Beschlüsse und 
Entscheidungen entgegenzutreten, hat der Unternehmer nicht. Er ist 
vielmehr gerade daran interessiert, daß sein Arbeiter in vollem Um 
fange das erlangt, worauf er nach Lage der Gesetzgebung und der 
tatsächlichen Verhältnisse begründeten Anspruch hat, und oft genug 
steht deshalb der Unternehmer als Berater und Helfer seinem Arbeiter 
zur Seite, wenn dieser das Schiedsgericht oder Reichsversicherungs- 
amt anruft. 
Die obligatorische Arbeiter Versicherung, insbesondere wiederum 
die deutsche, hat der Verbreitung der Auffassung Vorschub geleistet, 
daß es Pflicht des Einzelnen und der Gesamtheit sei, an der Aus 
gleichung ungesunder sozialer Gegensätze, an der Beseitigung vorhan 
dener Mißstände und an der Hebung der Lebensverhältnisse der Arbeiter 
zu arbeiten. Es ist ganz unverkennbar, daß seit dem Inkrafttreten 
der Arbeiterversicherung Sinn und Verständnis für vernünftige und 
sachgemäße sozialpolitische Arbeit in zunehmendem Maße Eingang in 
weiten Kreisen gefunden hat. Es handelt sich dabei nicht nur um 
staatliche Maßnahmen. Auch das Vorgehen der Gemeinden, der pri 
vaten Vereine, der einzelnen Unternehmer, der nichtpolitischen Arbeiter 
verbände hat dadurch vielfach Anregung und moralische Förderung- 
erfahren. Soweit die Selbsthilfe und soweit Einrichtungen in Frage 
kommen, bei deren Verwaltung die Arbeiter zu beteiligen sind, hat 
die Arbeiterversicherung durch ihre ausgiebige Heranziehung der Ar 
beiter zur Verwaltung und sozialen Rechtsprechung die geeigneten 
Kenntnisse und Fähigkeiten unter den Arbeitern in beträchtlichem 
Maße verbreitet. Wichtige sozialpolitische Maßnahmen haben durch 
die von den Versicherungsorganen angesammelten Mittel auch eine 
materielle Förderung erfahren. Die deutsche Invalidenversicherung hat 
bis Ende 1903 für den Bau von Arbeiterwohnungen 118,4 Mill. M., 
für den Bau von Kranken- und Genesungshäusern, Volksheilstätten, 
Herbergen zur Heimat, Arbeiterkolonien, Volksbädern, Blindenheimen, 
Kleinkinderschulen, Arbeitsnachweisgeschäftsräumen usw. 148,9 Mill. M. 
darlehnsweise gegeben und für eigene Veranstaltungen, wie Kranken 
häuser, Heilanstalten, Lungenheilstätten, Genesungsheime usw. 29,1 Mill. 
M. verwendet. Im ganzen sind rund 296 Mill. M. von der deutschen Inva 
lidenversicherung sozialpolitischen Zwecken dienstbar gemacht worden. 
Mit, dem Gesagten sind nur die wichtigsten allgemeinen Wirkungen 
der obligatorischen Arbeiter Versicherung kurz bezeichnet. Aber schon 
daraus erhellt, daß auch in dieser Beziehung der Arbeiterversicherung 
große Bedeutung zukommt, und daß deshalb an den Entschädigungen allein 
der Wert dieses Zweiges der Sozialpolitik nicht gemessen werden kann. 
van der Borght, Grandz. d. Sozialpolitik. 25
	        
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