414
1111(1 O J' entspreclieiid verkürzt oder jene von OE
lind OE' entsprechend verlängert crsclieinen, so gelten
dann alle Kurven für den inländischen IVIarkt. Die
Menge, die zwischen hehlen Ländern hei zollfreiem
Verkehr iimgesetzt wird, ist dann durch die Abszisse
Oa„ des Schnittpunktes c„ der Kurven OE' und OJ'
angegeben. Für beide Länder zusammen ergibt sich
hierbei der internationale Gemeinnützen an
dem das Exportland mit dem Betrage c^, das Im-
jiortland mit iiartieipirt. Dieser Niitzantheil an
dem internationalen Verkehr, den wir für das Inland
schon in Fig. 72 dargestellt haben, tritt in jedem der
beiden Länder zu dem Gemeinnützen hinzu, den das
selbe aus einem im Inneren freien, nach aussen aber
gänzlich abgeschlossenen Verkehr in dem Artikel A
gezogen hätte. Der durch den Schnitt der Kurven
OE' und OJ' bestimmte Breis OJ\ gilt auf dem
inländischen Markte, während sich der Breis auf dem
ausländischen Markte, wenn dieser exportiit, um die
Trans])ortkosten niedriger, oder wenn dieser imjiortirt,
um ebensoviel höher stellen muss. Je geringer die
Transportkosten sind, desto mehr treten die Kurven
OE und (h/, sowie ihre Abgeleiteten auseinander,
desto grösser wird also der internationale Absatz
der Gemeinnützen h„ d„ und der Nutzantheil eines
jeden der beiden Länder. Die Transportkosten sind
auch dafür massgebend, wie weit die Breise aller
anderen Artikel in den beiden Ländern von einander
ditferiren müssen. Erst wenn in dieser Hinsicht eine
Ausgleichung stattgefunden hat, kann jene Stabilität