460 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw.
Reicht das auch noch bei weitem nicht aus, der Masse der
Arbeiter eine größere Sicherstellung zu gewähren, so ist es doch ein
erfreuliches Zeichen, daß gerade für diese Aufgabe ein lebhaftes In
teresse zutage tritt. Weitere wichtige Posten sind:
Prämien, Gratifikationen, nicht statutarische
1903
1902 1901 1900
Millionen Mark
1899
Gewinnanteile, Gewinnbeteiligung . . .
7,34
4,29
6,46
6,86
4,77
Kranken-, Genesenen-, Wöchnerinnenfürsorge
5,21
6,29
4,50
2,64
1,68
Altenheime, Stifte
2,78
2,82
4,37
2,73
1,87
Wohnungsfürsorge
1,41
2,09
5,72
2,31
1,42
Nicht spezialisierte Arbeiterwohlfahrtszwecke
3,08
4,57
5,10
2,36
7,35
Die Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke zugunsten weiterer Kreise
werden nicht genügend spezialisiert, sondern zu einem sehr großen
Teile unter der Bezeichnung „gemeinnützige Zwecke im allgemeinen“
zusammengefaßt (1903: 17,55 Mill. M.). Von den einzeln genannten
Verwendungszwecken sind am meisten (1903) bedacht: Erziehungs-
Unterrichts- und Erbauungszwecke mit 4,34 Mill. M., Kinderfürsorge
mit 4,30 Mill. M., Erholungsstätten, Volksparks mit 1,16 Mill. M., Ge
sundheitspflege, Bäder, Ferienkolonien, Ferien für Angestellte und
Arbeiter mit 1,09 Mill. M., Bildungs- und Vereinszwecke, Bibliotheken,
Museen mit 1,73 Mill. M. usw. Der Posten „Armenunterstützung im
allgemeinen“ (2,82 Mill. M.) kommt hier nicht in Betracht.
Daß im ganzen die freiwillige Betätigung der Unternehmer durch
aus rege ist, ergibt sich aus den vorstehenden Zahlen und wird u. a.
auch durch die Berichte der Gewerbeaufsichtsbtamten bestätigt, nicht
minder durch das ÄLBKECHTSche Handbuch der sozialen Wohlfahrtspflege
in Deutschland (Berlin 1902) und andere einschlägige Werke und Zeit
schriften. Dabei handelt es sich überwiegend um sozialpolitische Einzel-
und Kleinarbeit, die aber gegenüber den umfassenden Maßnahmen der
sozialpolitischen Gesetzgebung durchaus ihre selbständige und große
Bedeutung hat. Im übrigen sei auf die hierauf bezüglichen allgemeinen
Bemerkungen in Kap. 5 § 1 verwiesen.
16. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit gemeinnütziger Körper
schaften und Vereine.
§ 1. Allgemeine Gesichtspunkte. Wie schon früher betont, ist
das Gebiet der sozialpolitischen Arbeit so groß, daß es der Be
tätigung der verschiedensten Organe Raum bietet. Der umfassenden
Tätigkeit der öffentlichen Gewalten, der in manchen Ländern sehr
ausgedehnten Wirksamkeit der Unternehmer, der noch zu besprechen
den organisierten Selbsthilfe tritt zur Seite die Tätigkeit einer großen
Reihe gemeinnütziger Organisationen und Vereine, sowohl von Arbeit
gebern, als auch von nicht unmittelbar beteiligten Kreisen. Es ist
klar, daß ihre Bedeutung verschieden ist, je nachdem die sonstigen