Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

460 III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper usw. 
Reicht das auch noch bei weitem nicht aus, der Masse der 
Arbeiter eine größere Sicherstellung zu gewähren, so ist es doch ein 
erfreuliches Zeichen, daß gerade für diese Aufgabe ein lebhaftes In 
teresse zutage tritt. Weitere wichtige Posten sind: 
Prämien, Gratifikationen, nicht statutarische 
1903 
1902 1901 1900 
Millionen Mark 
1899 
Gewinnanteile, Gewinnbeteiligung . . . 
7,34 
4,29 
6,46 
6,86 
4,77 
Kranken-, Genesenen-, Wöchnerinnenfürsorge 
5,21 
6,29 
4,50 
2,64 
1,68 
Altenheime, Stifte 
2,78 
2,82 
4,37 
2,73 
1,87 
Wohnungsfürsorge 
1,41 
2,09 
5,72 
2,31 
1,42 
Nicht spezialisierte Arbeiterwohlfahrtszwecke 
3,08 
4,57 
5,10 
2,36 
7,35 
Die Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke zugunsten weiterer Kreise 
werden nicht genügend spezialisiert, sondern zu einem sehr großen 
Teile unter der Bezeichnung „gemeinnützige Zwecke im allgemeinen“ 
zusammengefaßt (1903: 17,55 Mill. M.). Von den einzeln genannten 
Verwendungszwecken sind am meisten (1903) bedacht: Erziehungs- 
Unterrichts- und Erbauungszwecke mit 4,34 Mill. M., Kinderfürsorge 
mit 4,30 Mill. M., Erholungsstätten, Volksparks mit 1,16 Mill. M., Ge 
sundheitspflege, Bäder, Ferienkolonien, Ferien für Angestellte und 
Arbeiter mit 1,09 Mill. M., Bildungs- und Vereinszwecke, Bibliotheken, 
Museen mit 1,73 Mill. M. usw. Der Posten „Armenunterstützung im 
allgemeinen“ (2,82 Mill. M.) kommt hier nicht in Betracht. 
Daß im ganzen die freiwillige Betätigung der Unternehmer durch 
aus rege ist, ergibt sich aus den vorstehenden Zahlen und wird u. a. 
auch durch die Berichte der Gewerbeaufsichtsbtamten bestätigt, nicht 
minder durch das ÄLBKECHTSche Handbuch der sozialen Wohlfahrtspflege 
in Deutschland (Berlin 1902) und andere einschlägige Werke und Zeit 
schriften. Dabei handelt es sich überwiegend um sozialpolitische Einzel- 
und Kleinarbeit, die aber gegenüber den umfassenden Maßnahmen der 
sozialpolitischen Gesetzgebung durchaus ihre selbständige und große 
Bedeutung hat. Im übrigen sei auf die hierauf bezüglichen allgemeinen 
Bemerkungen in Kap. 5 § 1 verwiesen. 
16. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit gemeinnütziger Körper 
schaften und Vereine. 
§ 1. Allgemeine Gesichtspunkte. Wie schon früher betont, ist 
das Gebiet der sozialpolitischen Arbeit so groß, daß es der Be 
tätigung der verschiedensten Organe Raum bietet. Der umfassenden 
Tätigkeit der öffentlichen Gewalten, der in manchen Ländern sehr 
ausgedehnten Wirksamkeit der Unternehmer, der noch zu besprechen 
den organisierten Selbsthilfe tritt zur Seite die Tätigkeit einer großen 
Reihe gemeinnütziger Organisationen und Vereine, sowohl von Arbeit 
gebern, als auch von nicht unmittelbar beteiligten Kreisen. Es ist 
klar, daß ihre Bedeutung verschieden ist, je nachdem die sonstigen
	        
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