Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

460  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper  usw.

Reicht  das  auch  noch  bei  weitem  nicht  aus,  der  Masse  der
Arbeiter  eine  größere  Sicherstellung  zu  gewähren,  so  ist  es  doch  ein
erfreuliches  Zeichen,  daß  gerade  für  diese  Aufgabe  ein  lebhaftes  Interesse ­
  zutage  tritt.  Weitere  wichtige  Posten  sind:

Prämien,  Gratifikationen,  nicht  statutarische

1903

1902  1901  1900
Millionen  Mark

1899

Gewinnanteile,  Gewinnbeteiligung  .  .  .

7,34

4,29

6,46

6,86

4,77

Kranken-,  Genesenen-,  Wöchnerinnenfürsorge

5,21

6,29

4,50

2,64

1,68

Altenheime,  Stifte

2,78

2,82

4,37

2,73

1,87

Wohnungsfürsorge

1,41

2,09

5,72

2,31

1,42

Nicht  spezialisierte  Arbeiterwohlfahrtszwecke

3,08

4,57

5,10

2,36

7,35

Die  Zuwendungen  für  gemeinnützige  Zwecke  zugunsten  weiterer  Kreise
werden  nicht  genügend  spezialisiert,  sondern  zu  einem  sehr  großen
Teile  unter  der  Bezeichnung  „gemeinnützige  Zwecke  im  allgemeinen“
zusammengefaßt  (1903:  17,55  Mill.  M.).  Von  den  einzeln  genannten
Verwendungszwecken  sind  am  meisten  (1903)  bedacht:  Erziehungs-Unterrichts-
  und  Erbauungszwecke  mit  4,34  Mill.  M.,  Kinderfürsorge
mit  4,30  Mill.  M.,  Erholungsstätten,  Volksparks  mit  1,16  Mill.  M.,  Gesundheitspflege, ­
  Bäder,  Ferienkolonien,  Ferien  für  Angestellte  und
Arbeiter  mit  1,09  Mill.  M.,  Bildungs-  und  Vereinszwecke,  Bibliotheken,
Museen  mit  1,73  Mill.  M.  usw.  Der  Posten  „Armenunterstützung  im
allgemeinen“  (2,82  Mill.  M.)  kommt  hier  nicht  in  Betracht.
Daß  im  ganzen  die  freiwillige  Betätigung  der  Unternehmer  durchaus ­
  rege  ist,  ergibt  sich  aus  den  vorstehenden  Zahlen  und  wird  u.  a.
auch  durch  die  Berichte  der  Gewerbeaufsichtsbtamten  bestätigt,  nicht
minder  durch  das  ÄLBKECHTSche  Handbuch  der  sozialen  Wohlfahrtspflege
in  Deutschland  (Berlin  1902)  und  andere  einschlägige  Werke  und  Zeitschriften. ­
  Dabei  handelt  es  sich  überwiegend  um  sozialpolitische  Einzelund
  Kleinarbeit,  die  aber  gegenüber  den  umfassenden  Maßnahmen  der
sozialpolitischen  Gesetzgebung  durchaus  ihre  selbständige  und  große
Bedeutung  hat.  Im  übrigen  sei  auf  die  hierauf  bezüglichen  allgemeinen
Bemerkungen  in  Kap.  5  §  1  verwiesen.
16.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  gemeinnütziger  Körperschaften ­
  und  Vereine.
§  1.  Allgemeine  Gesichtspunkte.  Wie  schon  früher  betont,  ist
das  Gebiet  der  sozialpolitischen  Arbeit  so  groß,  daß  es  der  Betätigung ­
  der  verschiedensten  Organe  Raum  bietet.  Der  umfassenden
Tätigkeit  der  öffentlichen  Gewalten,  der  in  manchen  Ländern  sehr
ausgedehnten  Wirksamkeit  der  Unternehmer,  der  noch  zu  besprechenden ­
  organisierten  Selbsthilfe  tritt  zur  Seite  die  Tätigkeit  einer  großen
Reihe  gemeinnütziger  Organisationen  und  Vereine,  sowohl  von  Arbeitgebern, ­
  als  auch  von  nicht  unmittelbar  beteiligten  Kreisen.  Es  ist
klar,  daß  ihre  Bedeutung  verschieden  ist,  je  nachdem  die  sonstigen
            
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