Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

18.  Kapitel.  Die  Privatbeamten.

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kaufmännischer  Vereine“  ein  am  26.  Januar  1890  gegründeter  und  die
meisten  Verbands  vereine  umfassender  „Stellenvermittlungsbund  kaufmännischer ­
  Vereine“  gebildet,  der  aber  unabhängig  neben  dem  Verbände
besteht.  Nach  den  Ermittlungen  von  Schack  (a.  a.  0.)  waren  bei  12
Vereinen  zu  verzeichnen  im  Kalenderjahr:
Offene  Stellen  Bewerbungen  Besetzte  Stellen
1900  ....  44870  54224  16491
1901  ....  37  013  61  308  14524
1902  ....  35  420  58  136  14  570
und  bei  13  weiteren  Vereinen  in  dem  am  31.  März  schließenden
Jahr:
1900/01  ...  7  732  9  028  2  SOS
1901/02.  .  .  6  168  9  796  2  405
Die  umfangreichste  Tätigkeit  entwickelte  der  Verband  deutscher
Handlungsgehilfen  in  Leipzig,  der  Verein  für  Handlungskommis  von
1858  in  Hamburg  und  der  Kaufmännische  Verein  in  Frankfurt  a.  M.
Diese  3  Vereine  stehen  auch  nach  der  im  Reichsarbeitsblatt  II.  Jalirg.
1904  Heft  1  vom  Kaiserl.  Statistischen  Amt  für  das  1.  Vierteljahr  1904
veröffentlichten  Statistik  obenan.  Die  Statistik  umfaßt  47  Vereine,
ohne  damit  die  Gesamtzahl  der  in  Betracht  kommenden  Vereine  erschöpfen ­
  zu  wollen.  Bei  diesen  Vereinen  waren  im  1.  Vierteljahr  zu
erledigen  26  265  Bewerbungen  für  männliche  und  3447  Bewerbungen
für  weibliche  Personen;  an  offenen  Stellen  waren  für  jene  14  878,  für
diese  2825  vorhanden.  35%  der  Bewerbungen  wurden  zurückgezogen ­
  oder  ohne  Vermittlung  der  Vereine  erledigt,  43%  der  offenen
Stellen  wurden  auf  gleiche  Weise  erledigt,  35%  der  offenen  Stellen
wurden  durch  Vermittlung  der  Vereine  besetzt.  Nur  %  der  am  letzten
Tage  des  Vierteljahrs  vorhandenen  Bewerber  männlichen  und  über
die  Hälfte  der  Bewerber  weiblichen  Geschlechts  waren  stellenlos.
Zwei  Fünftel  jener  und  über  %  dieser  waren  in  gekündigter,  der
Rest  in  ungekündigter  Stellung.  Daraus  geht  hervor,  daß  in  dem
besprochenen  Zeitraum  ein  großer,  bei  den  männlichen  Bewerbern
der  weitaus  größte  Teil  noch  nicht  stellenlos  war.  Ob  man  das  als
den  regelmäßigen  Zustand  wird  ansehen  können,  müssen  spätere  Erhebungen ­
  zeigen.  Der  beträchtliche  Anteil  der  Bewerber,  deren
Stellung  bereits  gekündigt  war,  spricht  dafür,  daß  —  wie  schon  erwähnt ­
  —  die  bei  den  Privatbeamten  häufige  längere  Kündigungsfrist
gegen  eine  unerwartete  und  schnell  eintretende  Stellenlosigkeit  einen
gewissen  Schutz  gewährt  und  es  ermöglicht,  sich  vor  deren  Eintritt
um  Ersatz  für  die  gekündigte  Stellung  bemühen.
Gleichwohl  ist  im  In-  und  Auslande  das  Bestreben  hervorgetreten,
die  wirtschaftlichen  Nachteile  der  Stellenlosigkeit,  die  einem  Teil  der
Privatbeamten  droht  und  dadurch  ihre  Lage  unsicher  gestaltet,  durch
Versicherung  abzuschwächen.  Umfangreich  sind  indes  die  Leistungen
            
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