fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 769 
gesetze legen. dem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, den gesamten 
Versicherungsbeitrag zu entrichten. Der Arbeitgeber ist in- 
folgedessen dem Versicherungsträger gegenüber für die Ent- 
richtung des gesamten Beitrags, das heisst sowohl seines 
eigenen. Arbeitgeberanteils als auch des Anteils des Versicherten, 
verantwortlich. Der Arbeitgeber kann daher mit dem Versiche- 
rungsträger in Streit geraten über die Art der Lohnberechnung 
sowie über die Lohnstufe, in die der Versicherte einzureihen ist 
(zahlreiche Gesetze haben die Einrichtung von Lohnklassen 
oder Lohnstufen vorgesehen); er kann aber auch mit dem Ver- 
sicherten in Streit geraten, über den Beitragsanteil, der einbehalten 
werden kann. Solche Streitigkeiten entstehen insbesondere auch 
hinsichtlich der unständigen Arbeiter sowie der Arbeiter, die 
abwechselnd oder gleichzeitig innerhalb eines Zeitabschnitts von 
mehreren Arbeitgebern beschäftigt werden. 
8 3. — Leistungsstreitigkeiten 
Wie leicht zu begreifen ist, bilden die Streitigkeiten über Art. 
Höhe und Dauer der Leistungen den Grossteil der Streitigkeiten. 
die bei der Durchführung der Krankenversicherung entstehen. 
Gegenstand des Streites können sein: die Voraussetzungen für 
die Gewährung der Leistungen (Wartezeit), die Geldleistungen 
(Betrag des Krankengeldes, HKrsatzleistungen, Mehrleistungen) 
sowie die Sachleistungen (ärztliche und chirurgische Hilfe, 
Versorgung mit Arzneien, Krankenhauspflege usw.). 
Das Gesetz stellt den Betrag und den Umfang der Geld- und 
Sachleistungen fest; der Anspruch auf die Leistungen wird durch 
einen Antrag des Kranken und durch Vorlage eines ärztlichen 
Zeugnisses geltend gemacht. Auch sind die Streitigkeiten über das 
Recht auf die Leistungen im eigentlichen Sinn nur Ausnahmen 
(abweichende Folgerung aus den ärztlichen Gutachten und Auf- 
rechterhaltung der Ansprüche des Versicherten). Aber die Bewilli- 
gung von Unterstützungen und der ärztlichen Hilfe hängt von 
der Erfüllung der Voraussetzungen für ihre Gewährung ab. Die 
Streitigkeiten können daher wegen der Berechnung der Wartezeit 
oder wegen der Anwendung ausserordentlicher Massnahmen 
entstehen, die in zahlreichen Gesetzen vorgesehen sind, um auch 
dem arbeitslosen Versicherten seine Rechte während der Dauer 
der Arbeitslosigkeit ganz oder teilweise zu wahren. 
Durch die Festlegung des Satzes und der Dauer der Unter- 
stützung im Gesetz wird die Gefahr des Entstehens von Streitig- 
KRANKENVERSICHERUNG 10
	        
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