Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

wogen.  Es  kam  indessen  nickt  dazu.  Als  private,  vielfach  durch  die
Kommune  und  zum  Teil  auch  durch  die  Staatsregierung  geförderte
und  unterstützte  Organe  hatten  sich  seit  1890  zuerst  in  Mailand  und
bald  in  einer  größeren  Zahl  italienischer  Städte  „camere  del  lavoro“
entwickelt,  die  aber,  weil  nur  aus  Arbeitern  bestehend,  richtiger  als
Arbeiterkammern  bezeichnet  werden.  Sie  stützen  sich  auf  die  Arbeitervereine ­
  und  sind  dazu  bestimmt,  der  Vertretung  der  Interessen  der
Arbeiter  in  allen  Richtungen  des  Lebens  zu  dienen,  außerdem  aber
auch  sich  der  Arbeitsvermittlung  zu  widmen.  Als  Mitglieder  sind  zugelassen ­
  Arbeiterassoziationen  und  -Vereine,  sofern  sie  sich  als  besondere ­
  Sektionen  der  Arbeiterkammer  organisieren.  Die  Sektionen
sind  nach  Berufsgruppen  gegliedert.  Sie  vereinigen  sich  zu  einer  allgemeinen ­
  Versammlung,  so  oft  sich  das  Bedürfnis  dazu  herausstellt.
Religiöse  und  politische  Diskussionen  sind  ausgeschlossen.
Nach  den  Unruhen  von  1898  wurden  die  meisten  Arbeiterkammern,
denen  übrigens  sowohl  die  Geistlichkeit  wie  die  Unternehmer  vielfach
nicht  freundlich  gegenüber  gestanden  hatten,  durch  die  Behörden  aufgelöst. ­
  Nur  die  in  Bologna,  Catanzaro,  Velletri  und  Perugia  blieben
bestehen;  von  ihnen  behielt  aber  nur  die  in  Bologna  ihre  volle  Tätigkeit ­
  bei.  Sie  leitete  die  Agitation  für  Wiedererrichtung  der  Arbeiterkammern ­
  ein  und  hatte  damit  Erfolg,  zumal  die  städtischen  Verwaltungen ­
  ihnen  vielfach  freundlich  gegenüberstanden,  weil  sie  darin
ein  Gegengewicht  gegen  den  Ausbruch  oder  gegen  gefährliche  Zuspitzung
von  Ausständen  sahen.  Die  Wiedererrichtung  machte  so  schnelle  Fortschritte, ­
  daß  auf  dem  Ende  Oktober  1902  in  Reggio  abgehaltenen
Kongreß  der  italienischen  Arbeiterkammern  57  Kammern  vertreten
waren,  welche  die  Organisationen  von  230000  Arbeitern  darstellten,
und  von  denen  22  kommunale  Geldbeihilfen  erhielten.  Man  darf  daraus
schließen,  daß  nicht  nur  die  italienischen  Arbeiter  in  den  Arbeiterkammern ­
  eine  für  sie  wichtige  und  wertvolle  Einrichtung  erblicken,
sondern  auch  die  Gemeinden  vielfach  Erwartungen  daran  knüpfen,
durch  die  eine  Verwendung  öffentlicher  Mittel  zu  ihrer  Förderung
gerechtfertigt  wird.  In  der  Hauptsache  wird  indes  die  finanzielle  Last
der  Arbeiterkammern  von  den  beteiligten  Arbeitervereinen  getragen.
Zu  erwähnen  ist  in  diesem  Zusammenhänge  noch,  daß  in  Spanien  ein
Königliches  Dekret  vom  23.  April  1903  die  Errichtung  eines  Institutes
für  soziale  Reformen  angeordnet  hat.  Das  Institut  umfaßt  30  Mitglieder, ­
  wovon  18  durch  die  Regierung  ernannt,  die  übrigen  zu  gleichen
Teilen  von  Arbeitern  und  Unternehmern  gewählt  werden.  Dem  Amt
liegt  die  Vorbereitung  sozialpolitischer  Gesetzentwürfe  und  Maßnahmen
und  die  Überwachung  ihrer  Durchführung  ob.  Es  handelt  sich  also
um  eine  Art  zentraler  Interessenvertretung.
In  Deutschland  ist  es  bisher  über  Vorschläge  und  Anträge  nicht
            
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