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wiegende Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen« zu
betrachten. Wenn auch die Begründung des Entwurfes darauf
hinweist, dass diese Worte dem Sinne des alten Gesetzes ent
sprechen , so scheinen sie sich doch ganz besonders gegen jene
oben erwähnten Praktiken des Syndikats zu richten. Wir dürfen
annehmen, dass teilweise eingestellte Betriebe solche sind, die
noch Gewinn in zum mindesten stärkerem Masse als gänzlich ein
gestellte, meistens kleine Betriebe erzielen. Durch die mit die
sen Handlungen einhergehende Verschiebung wird nun der Ge
winn zu gunsten der Zeche verschoben, die eben, um rentabler
zu wirtschaften, einen Teil des Kontingents auf sich übernimmt.
Der beschränkte Betrieb arbeitet aber, weil er beschränkt ist,
teurer als vorher; damit hat der neue Besitzer, wenigstens solange
das Syndikat besteht, kein Interesse an einer Preisherabsetzung;
will er doch auch noch eine Rente seines minder begünstigten
Werkes erreichen.
Durch eine teilweise Einstellung eines teurer produzierenden
Werkes wird also in erster Linie ein privatwirtschaftlicher Vor
teil erzielt. Dieselben Worte gelten für die gänzliche Einstellung
des Betriebes, der noch einen Gewinn abwirft und dessen Betei-
ligungsziffer übertragen wird, ohne dass, dem jeweils ausgeschal
teten ungünstigsten Betriebe entsprechend die Syndikatspreise
herabgesetzt werden.
Es spricht eine Vermutung dafür, dass das Syndikat eine
solche Preispolitik nicht einschlagen wird. Damit aber ist der
Ausweg vorhanden, einer infolge Syndikatsstatuts revolutionie
renden Stilllegung ein Gegengewicht zu geben: Es be
steht darin, den durch das plötzliche Ausfallen einer starken Ein
nahmequelle bedrohten Gemeinden das Recht zu geben, eine Ab
findungssumme seitens der Werke zu verlangen 1 ). Dies wäre bei i)
i) So zahlte z. B. die Gewerkschaft Mont Cenis, die die Zeche Bommerbänker
Tiefbau seit dem i. Mai 1904 übernahm, auf Grund einer bis zum I. April 1906 gül
tigen Vereinbarung der Gemeinde Bommern eine Steuer von M. 10 000 pro Jahr (die
Steuerbeträge der Beamten und Arbeiter sollen etwa 9339 M. betragen). Ausserdem
fliesst den Gemeinden ja die Umsatzsteuer aus solchen Transaktionen zu, hier betrug
sie 11 000 M. (Weidtmann, 1. c. 3). Dass übrigens auch die Gemeinden sich zu
helfen wissen, zeigt Weidtmanns Mitteilung (1. c. 5) über die Gemeinden Schüren
und Hörde, die noch »vor Toresschluss« die Umsatzsteuer auf 2 Proz. erhöht haben.
»Diese Summe allein deckt schon den ganzen Steuerausfall für mehrere Jahre.« —
Die Gemeinde Höntrop, die den Zustand der Zeche Maria, Anna und Steinbank
kannte, rechnete damit, dass diese in absehbarer Zeit still gelegt werden würde. Sie