Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

IOO

Reste  der  im  Ruhrbezirk  noch  nicht  verliehenen  Kohlenfelder
retten,  indem  der  Plan  besteht,  auf  einige  Jahre  die  Mutung  zu
sperren  (der  sog.  Antrag  Gamp),  um  Müsse  für  eine  den  heutigen ­
  Zuständen  angemessene  Regelung  des  Bergrechtes  zu  bekommen. ­
  Sie  ist  gewiss  angebracht.  Darüber  täusche  man  sich  nach
obigen  Zahlen  jedoch  nicht,  dass  vorerst  die  besten  Kohlenflötze,
die  den  lohnendsten  Abbau  versprechen,  in  den  festen  kapitalkräftigen ­
  Händen  der  Syndikatsleute  sind,  die  sich  damit  für  eine
lange,  lange  Zukunft  ihr  Monopol  erweitert  haben.
Hat  doch  von  den  bereits  betriebenen  Gruben  im  Recklinghauser
  Reviere  nur  eine  Grube  weniger  als  9  Maximalfelder,  die
andern  haben  durchschnittlich  12—15,  im  Osten  besitzt  die  Zeche
Monopol  41  Maximalfelder 1 ).  Nun  ist  gewiss  richtig,  dass  bei
dem  im  Norden  von  Rheinland-Westfalen  erforderlichen  Anlagekapital ­
  sich  dieses  bei  e  i  n  e  m  Normalfelde,  wenn  überhaupt,  so
doch  nur  bei  starkem  Kohlenreichtum  verzinst.  Auch  mit  der
unveränderlichen  Grösse  des  Normalfeldes  ist  das  Bergrecht  verknöchert ­
  und  hat  zu  unwirtschaftlichen,  weil  zu  vielen  eigentlich  unnützen ­
  Bohrungen  geführt.  Bei  grösseren  Tiefen  oder  »je  geringer
die  Kohlenmenge  oder  je  teurer  der  Schacht  ist,  eines  desto
grösseren  Feldes  bedarf  man,  um  dieselbe  Verzinsung  zu  erzielen«  2 ).
»Man«  —  infolge  der  auch  hier  beliebten  Heimlichkeit  ist  es  nicht  genau  bekannt
—  man  also  sagt,  es  handle  sich  um  Objekte  im  Werte  von  rund  35  Mill.  M.  Ob
nun  das  Syndikat  den  Besitz  erwarb  oder  nur  einige  Mächtige  daraus,  ist  gleich,  de
facto  dieselbe  Monopolisierung.  Ja,  falls  das  Syndikat  sich  auflöst  oder  nicht  erneuert ­
  wird,  sind  die  Mächtigen,  die  schon  heute  am  Syndikate  keine  grosse  Freude
mehr  haben,  noch  besser  daran.  Dem  Syndikat  gegenüber  hat  die  neue  Gesellschaft ­
  keine  Verpflichtungen  wegen  der  Ausnutzung  des  Besitzes  übernommen.  —  Der
Staat  bekommt  ganze  10  Proz.  ab!  Nach  der  Nordd.  Allg.  Ztg.  will  er  sich  mit
dieser  Beteiligung  einverstanden  erklären,  »um  in  der  Lage  zu  sein,  ebenso  wie  es
beim  Kohlensyndikat  beabsichtigt  ist,  eventuell  (!)  der  gemässigten  Partei  den  Rücken
zu  stärken  und  selbstsüchtigen  Absichten  einzelner,  die  übertriebene  Preiserhöhungen
etwa  durchzusetzen  versuchen  würden,  mit  Erfolg  entgegenzutreten.«  Bei  diesen
guten  Absichten  dürfte  es  sich  also  empfehlen  z.  B.  Verwaltungsbeamte  der  staatlichen
Saarkohlenwerke  nicht  ins  Ruhrgebiet  zu  schicken.  (Für  die  tatsächlichen  Unterlagen ­
  dieser  Anm.  vgl.  die  Frkf.  u.  Köln.  Ztg.  von  Aug./Sept.  1905.)  Ich  mache
an  dieser  Stelle  auch  darauf  aufmerksam,  wie  sehr  die  Ankäufe  solcher  von  andern
okkupierten  Gerechtsame  durch  Amortisation  und  Verzinsung  des  festgelegten  Kapitals
die  Gestehungskosten  der  Kohlen  belasten.  Wird  doch  ,  da  diese  Felder  nicht
gleich  betrieben  werden  sollen  ,  durch  die  aufgelaufenen  Zinsen  das  Kapital  s.  Z.
noch  grösser  sein.
1)  Entw.  II.  6.
2)  Entw.  II.  9.
            
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