Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Im Durchschnitt der 2 bezw. 3 staatlichen Steinkohlen 
bergwerke König, Königin Luise und Bielschowitz betrugen 
im Jahre 
1897 
1898 
1899 
1900 
1901 
1902 
die durchschnittl. Selbstkosten 
pro t in M. 
3,88 
4,04 
4,37 
5.05 
4,48 
5,39 
der Durchschnittserlös 
pro t in M. 
6,19 
6,47 
7,06 
8,06 
8,84 
8,25 
Wir wollen diese Zahlen (unter Berücksichtigung der bereits 
dazu gegebenen Bemerkungen) zuerst einmal vertikal, d. h. von 
Jahr zu Jahr des einzelnen Gebietes betrachten. 
Bei den beiden Werken Königsgrube und Königin-Luise-Grube 
in Obe r s c h les i e n zeigen die S elbstk o st e n pro t Förderung 
in M. in den Jahren 1879—1888 eine ziemlich ruhige Entwicklung, 
ja 1881 bis 1886 fallen sie sogar bei der Königin-Luise-Grube und 
sind 1884 bis 1886 niedriger als die der Königsgrube, was in die 
sem Zeiträume nur 1899 wieder eintrat. Von 1889 bis 1891 stei 
gen die Selbstkosten, um dann bis 1895 (besonders Königsgrube) 
zu fallen und im Laufe der zweiten längeren Hausse dieser Periode, 
also seit 1895, wieder zu steigen. Dies zeigt sich besonders in 
den durchschnittlichen Selbstkosten, wie sie im Durchschnitt der 
3 staatlichen Steinkohlenbergwerke Oberschlesiens seit 1897 an 
gegeben sind. Was die Preise anlangt, so zeigen diese (sie sind 
1879—1900 stetig höher bei der Königin-Luise-Grube als bei der 
Königsgrube) ebenfalls bis 1888 bezw. 1889 eine stetige Entwick 
lung. Im Jahre 1890 schnellen sie jedoch in die Höhe, sodass 
(besonders bei der Königin-Luise-Grube) die Spannung zwischen 
Durchschnitt des Verkaufspreises und der Selbstkosten pro t För 
derung sich jetzt verstärkt. 
Ueber die betreffenden Verhältnisse bei den staatlichen Wer 
ken an der S a a r gibt die Tabelle 1 ) Auskunft, die auf folgender 
Seite mitgeteilt ist. Ich bitte die dazu gehörigen Bemerkungen 
zu beachten. 
Hiernach steigen an der Saar die durchschnittlichen 
Selbstkosten pro t geförderte Kohle von 5,61 M. (1869) auf 
7,80 M. (1874); sie fallen dann bis 1879 auf 5,42 M., halten sich 
1) Wegen der Quellen vgl. das bei Oberschlesien Gesagte. 
Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 19. 
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